Warum sollte ich als ausländischer Steuerpflichtiger meinen vorläufigen Steuerbescheid ändern?

Weil Ihre persönliche Situation sich ändert.

So erhalten oder zahlen Sie den richtigen Betrag

Für einen vorläufigen Steuerbescheid verwenden wir immer die Daten des letzten Jahres. Änderungen in Ihrer persönlichen Situation werden nicht berücksichtigt. Es ist daher ratsam, Ihren vorläufigen Steuerbescheid zu ändern, wenn sich Änderungen ergeben.

Mit einer Änderung Ihres vorläufigen Steuerbescheids stellen Sie sicher, dass Sie auch in diesem Jahr den richtigen Betrag erhalten oder zahlen. Damit Sie im nächsten Jahr nichts nachzahlen müssen.

In welchen Situationen ändern Sie Ihren vorläufigen Steuerbescheid?

Einige Beispiele:

  • Sie verdienen zukünftig weniger oder mehr.
  • Sie kaufen oder verkaufen ein Haus.
  • Der Zins für Ihre Hypothek ändert sich.
  • Sie haben ein Kind bekommen.
  • Sie lassen sich scheiden.
  • Sie gründen einen eigenen Betrieb.
  • Sie erreichen das Renteneintrittsalter.
  • Ihr steuerlicher Partner ist verstorben.
  • Sie arbeiten nicht mehr in den Niederlanden.

Wie ändern Sie Ihren vorläufigen Steuerbescheid?

Ab dem 1. Dezember können Sie dies online unter Mijn Belastingdienst machen. Oder mit dem Papierformular 'Aanvraag of wijziging voorlopige aanslag 2024 voor buitenlandse belastingplichtigen' (Antrag auf oder Änderung des vorläufigen Steuerbescheids 2024 für ausländische Steuerpflichtige, nur auf Niederländisch verfügbar). Sie können dieses Formular online bestellen, ausfüllen und uns per Post zusenden.

Was geschieht, nachdem Sie Ihren vorläufigen Steuerbescheid geändert haben?

Wir beurteilen die Änderungen an Ihrem vorläufigen Steuerbescheid. Danach erhalten Sie in der Regel einen neuen vorläufigen Steuerbescheid.

Wenn wir Fragen haben, oder nicht alle Änderungen übernehmen wollen, werden wir Sie kontaktieren. Nach Ihrer Erläuterung entscheiden wir, welche Änderungen wir übernehmen.

Wann werden Sie informiert?

Innerhalb von 8 Wochen.

Abweichungsbescheid

Sie erhalten einen so genannten Abweichungsbescheid über die Änderungen, die wir nicht übernehmen. Gegen diesen können Sie Einspruch erheben. Mehr dazu erfahren Sie unter Wie lege ich gegen den Abweichungsbescheid Einspruch ein? (auf Niederländisch)

Gegen einen vorläufigen Bescheid können Sie keinen Einspruch einlegen. Sie können einen vorläufigen Steuerbescheid ändern oder stoppen, wenn Sie Geld zurückbekommen. Sie können einen vorläufigen Steuerbescheid nur ändern, wenn er fällig ist.