Warum sollte ich als ausländischer Steuerpflichtiger meinen vorläufigen Steuerbescheid ändern?

Ändern Sie Ihren vorläufigen Steuerbescheid, wenn sich Ihre persönliche Situation ändert.

So erhalten oder zahlen Sie den richtigen Betrag

Für einen vorläufigen Steuerbescheid verwenden wir immer die Daten des letzten Jahres. Änderungen in Ihrer persönlichen Situation werden nicht berücksichtigt. Es ist daher ratsam, Ihren vorläufigen Steuerbescheid zu ändern, wenn sich Änderungen ergeben.

Mit einer Änderung Ihres vorläufigen Steuerbescheids stellen Sie sicher, dass Sie auch in diesem Jahr den richtigen Betrag erhalten oder zahlen. Damit Sie im nächsten Jahr nichts nachzahlen müssen.

In welchen Situationen ändern Sie Ihren vorläufigen Steuerbescheid?

Einige Beispiele:

  • Sie verdienen zukünftig weniger oder mehr.
  • Sie kaufen oder verkaufen ein Haus.
  • Der Zins für Ihre Hypothek ändert sich.
  • Sie haben ein Kind bekommen.
  • Sie lassen sich scheiden.
  • Sie gründen einen eigenen Betrieb.
  • Sie erreichen das Renteneintrittsalter.
  • Ihr steuerlicher Partner ist verstorben.
  • Sie arbeiten nicht mehr in den Niederlanden.

Direkt Ihren vorläufigen Steuerbescheid ändern

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Oder bestellen Sie ein Papierformular:

Wir werden Ihnen das Formular innerhalb von 1 Woche zusenden. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es per Post an uns zurück.

Wie geht es weiter?

Wir beurteilen die Änderungen, und danach erhalten Sie in der Regel einen neuen vorläufigen Steuerbescheid.

Wenn wir Fragen haben, oder nicht alle Änderungen übernehmen wollen, werden wir Sie kontaktieren. Nach Ihrer Erläuterung entscheiden wir, welche Änderungen wir übernehmen.

Wann werden Sie informiert?

Innerhalb von 8 Wochen. Haben Sie nach 8 Wochen noch nichts von uns gehört? Dann geben Sie keinen neuen Antrag oder eine Änderung ab. Rufen Sie stattdessen das SteuerTelefon Ausland an.

Was ist ein Abweichungsbescheid?

Sie erhalten einen so genannten Abweichungsbescheid über die Änderungen, die wir nicht übernehmen. Gegen diesen können Sie Einspruch erheben. Mehr dazu erfahren Sie unter Hoe maak ik bezwaar tegen de afwijkingsbeschikking? (Wie lege ich gegen den Abweichungsbescheid Einspruch ein, auf Niederländisch)

Sie können keinen Einspruch einlegen gegen einen vorläufigen Steuerbescheid. Sie können einen vorläufigen Steuerbescheid ändern oder stoppen, wenn Sie Geld zurückbekommen. Sie können einen vorläufigen Steuerbescheid nur ändern, wenn er fällig ist.