Ich wohne in den Niederlanden - wo zahle ich Steuern auf ausländisches Einkommen?

Das hängt von Vereinbarungen ab mit dem Land, aus dem Sie Ihr Einkommen beziehen. Sie zahlen nicht doppelt Steuern auf dasselbe Einkommen.

Beachten Sie die Vereinbarungen im Steuerabkommen

Die Vertragsübersicht Einwohner zeigt welche Vereinbarungen es gibt mit dem Land, aus dem Sie Einkommen haben.

Vertragsübersicht Einwohner (auf Niederländisch)

Wenn das Land, aus dem Sie Einkommen beziehen, nicht in der Übersicht aufgeführt ist, haben die Niederlande kein Steuerabkommen mit diesem Land. Aber auch dann zahlen Sie keine doppelte Steuern auf dasselbe Einkommen.

Steuererklärung, wenn Sie ausländisches Einkommen haben

Erfahren Sie mehr über Ihre Steuererklärung:

  • Sie geben Ihr Welteinkommen an

    Sie geben Ihr niederländisches Einkommen und Ihr ausländisches Einkommen an. Zusammen ist dies Ihr Welteinkommen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Sie in den Niederlanden immer Einkommensteuer auf Ihr ausländisches Einkommen zahlen müssen. Sie haben möglicherweise Anspruch auf einen Steuerabzug zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

  • Sie haben möglicherweise Anspruch auf einen Abzug zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

    Sie können Anspruch auf einen Abzug zur Vermeidung der Doppelbesteuerung haben, wenn Sie laut eines Steuerabkommens in dem Land Steuern zahlen müssen, aus dem Sie Ihr Einkommen beziehen. Aufgrund des Steuerabzugs zahlen Sie in den Niederlanden keine Steuern auf Ihr ausländisches Einkommen. Den Betrag des Abzugs sehen Sie, wenn Sie Ihre Online-Steuererklärung abgeben.

    Sie können auch Anspruch auf den Abzug haben, wenn es kein Steuerabkommen gibt und Sie in den Niederlanden keine Steuern auf Ihr nicht-niederländisches Einkommen zahlen müssen.

    Kein Abzug, wenn Sie in den Niederlanden Steuern zahlen müssen

    Sie haben keinen Anspruch auf einen Steuerabzug, wenn Sie laut dem Steuerabkommen in den Niederlanden Steuern auf Ihr ausländisches Einkommen zahlen müssen. Wenn Sie auch in dem Land, aus dem Sie das Einkommen beziehen, Steuern auf dieses Einkommen gezahlt haben, erkundigen Sie sich in diesem Land, wie Sie die dort gezahlten Steuern zurückerhalten können.

    Rückstellungsregelung: Übertragung des Abzugs auf ein Folgejahr

    Sie müssen die Rückstellungsregelung nicht selbst beantragen. Wir verwenden die Regelung automatisch, wenn der Abzug zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Einkommensteuer übersteigt. Dies ist der Fall, wenn Sie in Ihrer Steuererklärung einen Abzug angeben aber keinen Steuervorteil aus diesem Abzug haben.

    Nach Ihrem definitiven Steuerbescheid erhalten Sie von uns einen Bescheid, aus dem hervorgeht, in welcher Höhe Ihre ausländischen Einkünfte bei der Berechnung des Abzugs in einem Folgejahr berücksichtigt werden. Sie können mehr als einen Bescheid erhalten, z. B. einen Bescheid für Box 1 und einen für Box 3.

    Haben Sie keinen Bescheid erhalten oder haben Sie den Bescheid verloren? Dann können Sie den für die Rückstellungsregelung verfügbaren Betrag schriftlich beantragen. Schicken Sie Ihr Schreiben an:

    Belastingdienst/kantoor Eindhoven
    Postbus 90056
    5600 PJ Eindhoven
    Nederland

    Berechnungsbeispiel: Abzug zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und die Rückstellungsregelung in Box 1

    Ihr Lohneinkommen aus Deutschland beträgt 27.226 €, und Ihr negatives Einkommen aus Ihrer Eigentumswohnung beträgt 4.536 €. Ihr steuerpflichtiges Einkommen aus Arbeit und Wohnung in Box 1 beträgt 27.226 € - 4.536 € = 22.690 €. Hierauf zahlen Sie 944 € Einkommensteuer.

    Auf Ihr Lohneinkommen aus Deutschland zahlen Sie in Deutschland Steuern. In den Niederlanden haben Sie Anspruch auf einen Abzug zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Ihr Abzug beträgt 27.226 €/22.690 € x 944 € = 1.133 €. Da Sie aber 944 € Einkommensteuer auf Ihr zu versteuerndes Einkommen zahlen, beträgt der maximale Abzug ebenfalls 944 €.

    Sie haben keinen Steuervorteil durch den Hypothekenzinsabzug für Ihre Eigentumswohnung, und deshalb wenden wir automatisch die Rückstellungsregelung an. Wir werden den Betrag von 4.536 € zurückstellen und auf ein Folgejahr übertragen. Wenn Sie in Zukunft in Box 1 Einkünfte haben, auf die Sie in den Niederlanden Einkommensteuer zahlen müssen, dann wenden wir noch einen Abzug zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf den reservierten Betrag von 4.536 € an. Sie haben dann einen Steuervorteil durch den Abzug.