Ich wohne in den Niederlanden – wo zahle ich Steuern auf deutsches Einkommen?
In der Regel zahlen Sie in Deutschland Steuern auf Ihr Lohneinkommen aus Deutschland.
Lesen Sie die Ausnahmen:
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Sie sind vorübergehend in Deutschland beschäftigt
Zahlen Sie in den Niederlanden Lohnsteuer, und werden Sie für Ihren niederländischen Arbeitgeber vorübergehend in Deutschland arbeiten? Dann zahlen Sie weiterhin Steuern in den Niederlanden, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:- Sie bleiben innerhalb von 12 Monaten nicht länger als insgesamt 183 Tage in Deutschland, um zu arbeiten.
Der 12-Monats-Zeitraum muss nicht in einem Kalenderjahr liegen. Auch muss die Höchstzahl der Tage nicht zusammenhängend sein. Gewöhnliche Arbeitsunterbrechungen mit Aufenthalt in Deutschland, wie Krankheitstage, Wochenenden und Nationalfeiertage, werden ebenfalls auf die Gesamtzahl von 183 Tage angerechnet. - Sie arbeiten in Deutschland nicht im Auftrag einer Betriebsstätte Ihres Arbeitgebers.
Eine Betriebsstätte liegt vor, wenn Ihr Arbeitgeber über eine ständig verfügbare Geschäftseinrichtung in Deutschland verfügt, zum Beispiel eine Fabrik, eine Werkstatt, ein Lager oder einen Verkaufsraum.
- Sie bleiben innerhalb von 12 Monaten nicht länger als insgesamt 183 Tage in Deutschland, um zu arbeiten.
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Sie arbeiten für die Behörde
Wenn Sie für eine Behörde arbeiten, zahlen Sie in dem Land, in dem diese Behörde ihren Sitz hat, Steuern auf das Einkommen, das Sie von ihr beziehen. Es spielt keine Rolle, in welchem Land Sie wohnen.
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Sie arbeiten im Bildungswesen
Werden Sie in Deutschland unterrichten oder wissenschaftlich forschen, und werden Sie dafür von den Niederlanden aus bezahlt (zum Beispiel von einer niederländischen Bildungseinrichtung)? Dann zahlen Sie in den Niederlanden Steuern für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren ab dem Tag Ihrer Arbeitsaufnahme.
Sie müssen jedoch alle der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie halten sich in Deutschland auf, wo Sie unterrichten.
- Sie unterrichten oder forschen in Deutschland an einer Hochschule oder einer anderen staatlich anerkannten Bildungseinrichtung.
- Die wissenschaftliche Forschung muss im öffentlichen Interesse liegen und darf nicht in erster Linie dem persönlichen Nutzen dienen.
- Sie wohnen nicht in Deutschland, während Sie dort arbeiten.
Diese Regelung gilt für staatliche und private Bildungseinrichtungen, die von den Niederlanden offiziell anerkannt sind, und für alle Stufen (Grund- und weiterführende Schulen, Berufs- und weiterführende Schulen, höhere Berufsausbildung, Hochschulausbildung und Universitätsausbildung). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bildungseinrichtung, ob sie von den Niederlanden offiziell anerkannt ist.
Wenn Sie die Zulage aus Deutschland erhalten, gelten die Regeln unter Sie sind vorübergehend in Deutschland beschäftigt. Oder, wenn Sie für eine Behörde arbeiten, die Regeln unter Sie arbeiten für die Behörde.
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Sie arbeiten in einem internationalen Gewerbegebiet
Arbeiten Sie als Arbeitnehmer in einem Unternehmen, das in einem Gewerbegebiet an der Grenze zwischen den Niederlanden und Deutschland liegt? Dann müssen Sie Ihren Lohn in dem Land versteuern, in dem Sie pflichtversichert sind. Wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert sind, werden Sie in den Niederlanden besteuert. Wenn Sie in Deutschland sozialversichert sind, zahlen Sie in Deutschland Steuern.
Auf Grenzinfopunkt, erfahren Sie , wo Sie sozialversichert sind.
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Sie arbeiten für einen ausländischen Arbeitgeber
Arbeiten Sie in Deutschland für einen Arbeitgeber, der nicht in den Niederlanden oder in Deutschland ansässig ist? Dann müssen Sie Ihren Lohn in Deutschland versteuern. Wenn Sie sich jedoch nicht länger als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums in Deutschland aufhalten, zahlen Sie Steuern in den Niederlanden, es sei denn, es handelt sich um ein Darlehen, eine Abordnung oder eine Entsendung nach Deutschland. Oder wenn Sie für eine Betriebsstätte in Deutschland arbeiten.
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Sie erhalten eine Rente oder Leibrente aus Deutschland
In der Regel müssen Sie Ihre deutsche Rente oder Leibrente in den Niederlanden versteuern. Lesen Sie mehr unter Rente aus Deutschland - wo muss ich Steuern zahlen?
Ausgleichsregelung, wenn Sie in Deutschland Steuern zahlen
Die Höhe der Steuern, die Sie auf Ihre Einkünfte zahlen, ist von Land zu Land unterschiedlich. Da Sie in den Niederlanden Ihre Abzüge (Hypothekenzinsen Eigentumswohnung, personengebundener Abzug) in Anspruch nehmen können, zahlen Sie in den Niederlanden möglicherweise weniger Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge als in Deutschland.
Daher wurde zwischen den Niederlanden und Deutschland eine Ausgleichsregelung vereinbart. Wenn Sie im Arbeitsverhältnis arbeiten, können Sie diese Differenz ausgleichen, indem Sie die Ausgleichsregelung in Ihrer Steuererklärung beantragen. In Ihrem endgültigen Bescheid ist dann die Höhe des Ausgleichs angegeben, den Sie erhalten werden. Wenn Sie Unternehmer oder Rentner sind, können Sie die Weitergaberegelung in Ihrer Steuererklärung beantragen.
Der Betrag des Ausgleichs ist die Differenz zwischen:
- der deutsche Steuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) auf Ihr Arbeitseinkommen, gegebenenfalls zuzüglich der in den Niederlanden zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
- den Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, die Sie auf Ihr Arbeitseinkommen in den Niederlanden zahlen würden
Die Rückstellungsregelung
Sie können sich auch für die Rückstellungsregelung entscheiden. Die Abzüge, die Sie jetzt nicht von der niederländischen Steuer absetzen können, werden dann für ein späteres Jahr aufbewahrt.
Umrechnung eines deutschen Lohns in einen niederländischen Lohn
Wenn Sie deutschen Lohn haben, müssen Sie diesen erst in niederländischen Lohn umrechnen, bevor Sie die Steuererklärung abgeben können. Verwenden Sie dazu unser Tool Umrechnung eines belgischen oder deutschen Lohns in einen niederländischen Lohn. Sie müssen den niederländischen Lohn, den Sie mit diesem Tool berechnen, in Ihrer Steuererklärung angeben.