Rente aus Deutschland - wo muss ich Steuern zahlen?
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, versteuern Sie Ihre deutsche Rente in den Niederlanden.
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Was ist eine Rente aus Deutschland?
Es handelt sich um eine Rente die Sie in Deutschland erworben haben. Oft erhalten Sie diese Rente auch aus Deutschland. Sie können aber auch eine deutsche Rente über einen niederländischen Versicherer beziehen, wenn Sie diese Rente aus Deutschland an diesen Versicherer übertragen haben. Sie müssen Ihre deutsche Rente also nicht unbedingt aus Deutschland beziehen.
Welche Rente haben Sie?
In Deutschland können Sie 4 verschiedene Renten aufbauen. Die Tabelle zeigt, um welche es sich handelt.
Tabelle 4 deutsche Renten Deutsche Rente Erläuterung Gesetzliche Rente (Sozialversicherungsrente) Eine Rente, die Sie erworben haben, als Sie durch Ihre Arbeit in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Zum Beispiel:
- Altersrente (ähnlich wie das niederländische AOW)
- Hinterbliebenenrente (ähnlich wie das niederländische Anw)
- Leistung der Deutschen Rentenversicherung
- Leistung der Landwirtschaftlichen Alterskasse
- Leistungen aus der berufsständischen Versorgungseinrichtung der freien Berufe
Staatliche Rente Eine Rente, die Sie während Ihrer Tätigkeit für die deutsche Regierung erworben haben. Betriebsrente Eine Rente, die Sie während Ihrer Tätigkeit für ein deutsches Unternehmen erworben haben. Leibrente Eine Zahlung aus einer privaten Rentenversicherung. -
In der Regel zahlen Sie Steuern in den Niederlanden
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, versteuern Sie Ihre deutsche Rente in der Regel in den Niederlanden. In Ihrer Steuererklärung in den Niederlanden geben Sie Ihre deutsche Rente oder Leibrente unter 'Pensioen en andere uitkeringen' (Rente und andere Leistungen) an.
In Deutschland müssen Sie keine Steuererklärung abgeben, wenn Sie die deutschen Steuerbehörden mit dem Formular Verklaring belastingaangifte Duits pensioen (Deutsche Rentensteuererklärung) darum bitten.
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Manchmal zahlen Sie Steuern in Deutschland
Sie zahlen Steuern in Deutschland, wenn der Gesamtbetrag der folgenden Renten aus Deutschland in einem Jahr zusammen mehr als 15.000 € beträgt:
- gesetzliche Rente (Sozialversicherungsrente)
- Betriebsrente
- Leibrente
Wenn Sie eine deutsche staatliche Rente oder eine Sozialversicherungsleistung (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld) beziehen, werden diese bei der Berechnung der 15.000 €-Grenze nicht berücksichtigt.
Weitere Situationen, in denen Sie in Deutschland Steuern zahlen
- Sie erhalten eine deutsche staatliche Rente und Sie haben nicht die niederländische Staatsangehörigkeit.
Haben Sie eine VBL-Rente? Dabei handelt es sich nicht um eine staatliche Rente, sondern um eine Betriebsrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für ehemalige Beschäftigte im öffentlichen Dienst. - Sie erhalten eine Sozialversicherungsleistung aus Deutschland. Zum Beispiel: Krankengeld, Mutterschafsgeld und Elterngeld.
- Sie erhalten eine Rückkaufsumme einer Rente oder Leibrente aus Deutschland.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie das Team Grenzüberschreitendes Arbeiten und Unternehmen (GWO) an.
Ihre gesetzliche Rente ist in Deutschland teilweise steuerfrei
Zahlen Sie Steuern auf Ihre gesetzliche Rente in Deutschland? Dann bestimmt Ihr 1. Rentenjahr den Prozentsatz Ihrer gesetzlichen Rente, der in Deutschland steuerfrei ist. Mit diesem Prozentsatz berechnen die deutschen Steuerbehörden Ihren steuerfreien Betrag im 1. vollen Rentenjahr. Die folgende Tabelle zeigt, welcher Prozentsatz Ihrer gesetzlichen Rente nach dem 1. Rentenjahr in Deutschland steuerfrei ist.
Tabelle: Steuerfreier Anteil der gesetzlichen Rente 1. Rentenjahr Steuerfreier Anteil 2016 28% 2017 26% 2018 24% 2019 22% 2020 20% 2021 19%
Ab 2021 reduziert das deutsche Finanzamt den steuerfreien Anteil jedes Jahr um 1%.Ihre Betriebsrente kann auch teilweise steuerfrei sein in Deutschland
Müssen Sie Ihre Betriebsrente in Deutschland versteuern, und erhalten Sie diese Betriebsrente zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente? Dann ist auch Ihre Betriebsrente teilweise steuerfrei.
Die Höhe des steuerfreien Teils hängt ab von:
- der Art der zusätzlichen Rente
- dem Jahr des Betriebsrentebeginns
- Ihrem Alter zum Zeitpunkt des ersten Rentenbezugs
Weitere Informationen finden Sie auf der Website vom Finanzamt Neubrandenburg.
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Sie haben keine Jahresübersicht erhalten
Haben Sie eine Versichertenrente, z. B. eine (vorgezogene) Altersrente oder Invaliditätsleistung aus Deutschland? Und haben Sie keine Jahresübersicht von Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger erhalten? Dann können Sie bei der Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine Jahresübersicht anfordern.
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Volksversicherungsbeiträge und Krankenversicherungsbeitrag
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, müssen Sie auf Ihre Rente aus Deutschland Volksversicherungsbeiträge (AOW, Anw und Wlz) und den Krankenversicherungsbeitrag (Zvw) zahlen. In den folgenden Fällen sind Sie in den Niederlanden pflichtversichert:
- Sie haben nur eine Rente aus Deutschland.
- Sie haben neben Ihrer deutschen Rente auch niederländisches Einkommen, zum Beispiel AOW (niederländische Altersrente) oder Gehalt.
Die Sozialversicherungsbeiträge sind ein Prozentsatz Ihrer Beitragseinkommen. Siehe hier die Höhe der Beitragssätze, die Sie zahlen (auf Niederländisch).
Der einkommensabhängige Krankenversicherungsbeitrag (Zvw-Beitrag) ist ein Prozentsatz Ihres Beitragseinkommens. Siehe hier die Höhe des Beitragssatzes Zvw, den Sie zahlen (auf Niederländisch).
Keinen oder weniger Beiträge oder Krankenversicherungsbeitrag
Das ist in den folgenden Situationen möglich:
- Sie erhielten bereits vor dem 1. Mai 2010 eine deutsche Rente und Sie zahlen noch immer in Deutschland Ihre Sozialversicherungsbeiträge. Sie zahlen dann keine Beiträge und keinen Krankenversicherungsbeitrag, wenn Sie grenzüberschreitend gearbeitet haben. Sie zahlen jedoch Beiträge und den Krankenversicherungsbeitrag, wenn Sie neben Ihrer deutschen Rente auch AOW bekommen.
- Sie haben eine Befreiung von der Versicherungspflicht für AOW und Anw. Sie zahlen dann nur den Wlz-Beitrag und den Krankenversicherungsbeitrag.
- Sie haben das AOW-Eintrittsalter erreicht. Sie zahlen dann keinen AOW-Beitrag mehr. Sie zahlen nur die Anw- und Wlz-Beiträge, sowie den Krankenversicherungsbeitrag.
- Sie haben nur eine deutsche Rente, und Sie sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. In diesem Fall müssen Sie keinen Wlz-Beitrag und keinen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Bitte beantragen Sie bei der SVB eine Befreiung von der Beitragspflicht.
Eine Erstattung beantragen in Deutschland
Wohnen Sie in den Niederlanden und haben Sie Wlz-Beitrag und Krankenversicherungsbeitrag gezahlt? Wenn ja, können Sie sich diese in Deutschland erstatten lassen, wenn Sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie haben für das Jahr, für das Sie die Erstattung beantragen, eine Steuererklärung abgegeben.
- Sie haben Ihre deutsche Rente in Ihrer Steuererklärung angegeben.
- Sie haben einen endgültigen Bescheid über die Einkommensteuer/ Sozialversicherungsbeiträge erhalten.
- Sie haben einen Bescheid über Ihren Krankenversicherungsbeitrag erhalten.
Erfüllen Sie diese Bedingungen, laden Sie dann das Antragsformular Zulage herunter auf der Website von Grenzinfopunkt. Füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es an die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Die DRV bittet uns zu prüfen, ob Sie alle Bedingungen erfüllen. Nachdem wir die Daten weitergegeben haben, erhalten Sie automatisch einen Bescheid von der DRV. Die DRV berechnet dann Ihre Erstattung und zahlt ihn an Sie aus. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die DRV.