Abgabenermäßigungen
Eine Abgabenermäßigung ist eine Ermäßigung auf die Einkommensteuer und den Volksversicherungsbeitrag, die Sie zahlen müssen. Je nach Ihrer persönlichen Situation können Sie den gesamten Betrag der Abgabenermäßigung, einen Teil des Betrags oder keine Abgabenermäßigung erhalten.
Lesen Sie alle Informationen unter Abzüge und Ermäßigungen (auf Niederländisch).
Auf dieser Seite:
- Ermäßigung auf den Volksversicherungsbeitrag
- Ermäßigung auf die Einkommensteuer
- Anspruch auf eine Abgabenermäßigung, wenn Sie einen Teil des Jahres in den Niederlanden versichert sind
- Beitragsanteil der Abgabenermäßigung 2022
- Beitragsanteil der Abgabenermäßigung 2021
- Beitragsanteil der Abgabenermäßigung 2020
- Nicht pflichtversichert für die niederländischen Volksversicherungen
Ermäßigung auf den Volksversicherungsbeitrag
Sind Sie für die Volksversicherungen pflichtversichert? Dann erhalten Sie auf jeden Fall den Betrag der Abgabenermäßigung für den Volksversicherungsbeitrag (Beitragsanteil). Sie müssen jedoch die Bedingungen für die Abgabenermäßigung erfüllen.
Der Beitragsanteil der Abgabenermäßigung ist jedes Jahr anders:
- Beitragsanteil der Abgabenermäßigung 2022
- Beitragsanteil der Abgabenermäßigung 2021
- Beitragsanteil der Abgabenermäßigung 2020
Der Beitragsanteil der Abgabenermäßigung ist auch anders, wenn Sie einen Teil des Jahres in den Niederlanden versichert sind.
Ermäßigung auf die Einkommensteuer
Sind Sie ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger? Dann erhalten Sie neben dem Betrag der Abgabenermäßigung für den Volksversicherungsbeitrag ('Beitragsanteil') auch den Betrag der Ermäßigungen für die Einkommensteuer ('Steueranteil').
Wie hoch Ihr 'Steueranteil' ist, hängt von Ihrer Situation ab. Dies wird beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung deutlich.
Anspruch auf eine Abgabenermäßigung, wenn Sie einen Teil des Jahres in den Niederlanden versichert sind
Wohnen Sie außerhalb der Niederlande und zahlen Sie nur für einen Teil des Jahres Volksversicherungsbeiträge in den Niederlanden? Oder wohnen Sie in den Niederlanden und zahlen Sie für einen Teil des Jahres keine Volksversicherungsbeiträge in den Niederlanden, weil Sie sie in einem anderen Land zahlen? Dann berechnen wir den Beitragsanteil der Abgabenermäßigung zeitproportional. Den Steueranteil der Abgabenermäßigung berechnen wir nicht zeitproportional, sondern pro Jahr.
Bei der zeitproportionalen Berechnung ermitteln wir den Beitragsanteil der Abgabenermäßigung, auf den Sie Anspruch haben. Sie haben nur Anspruch auf den Beitragsanteil der Abgabenermäßigung für den Zeitraum, in dem Sie in den Niederlanden Volksversicherungsbeiträge gezahlt haben. Dies wird in Ihrer Steuererklärung berechnet.
Beitragsanteil der Abgabenermäßigung 2022
Der Beitragsanteil der Abgabenermäßigung 2022 beträgt:
- für AOW: einen Anteil von 17,90/37,07 der Abgabenermäßigung
- für Anw: einen Anteil von 0,1/37,07 der Abgabenermäßigung
- für Wlz: einen Anteil von 9,65/37,07 der Abgabenermäßigung
Beitragsanteil der Abgabenermäßigung 2021
Der Beitragsanteil der Abgabenermäßigung 2021 beträgt:
- für AOW: einen Anteil von 17,90/37,10 der Abgabenermäßigung
- für Anw: einen Anteil von 0,1/37,10 der Abgabenermäßigung
- für Wlz: einen Anteil von 9,65/37,10 der Abgabenermäßigung
Beitragsanteil der Abgabenermäßigung 2020
Der Beitragsanteil der Abgabenermäßigung 2020 beträgt:
- für AOW: einen Anteil von 17,90/37,35 der Abgabenermäßigung
- für Anw: einen Anteil von 0,1/37,35 der Abgabenermäßigung
- für Wlz: einen Anteil von 9,65/37,35 der Abgabenermäßigung
Nicht pflichtversichert für die niederländischen Volksversicherungen
Wenn Sie in den Niederlanden nicht sozialversicherungspflichtig sind, müssen Sie hier keine Volksversicherungsbeiträge zahlen. Zum Beispiel, wenn Sie als Angestellter außerhalb der Niederlande arbeiten. In der Regel sind Sie dann in dem Land, in dem Sie arbeiten, sozialversichert. Für Ihre Abgabenermäßigungen bedeutet dies, dass Sie keinen Anspruch auf den Beitragsanteil der Abgabenermäßigung haben. Dabei handelt es sich um den Teil der Abgabenermäßigung, der sich auf die Volksversicherungen bezieht.
Wohnen Sie in den Niederlanden und erhalten Sie eine ausländische Rente? Und sind Sie außerhalb der Niederlande krankenversichert? Dann können Sie sich in den Niederlanden von der Zahlung der Volksversicherungsbeiträge befreien lassen. Die Sozialversicherungsanstalt (Sociale Verzekeringsbank - SVB) prüft, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Lesen Sie die Informationen auf der Website der SVB.