Abgabenermäßigungen

Abgabenermäßigungen sind Ermäßigungen auf die Einkommenssteuer und die Volksversicherungsbeiträge, die Sie zu zahlen haben. Abgabenermäßigungen bestehen aus einem 'Beitragsanteil' und einem 'Steueranteil'. Der Beitragsanteil ist die Ermäßigung auf die Volksversicherungsbeiträge. Der Steueranteil ist eine Ermäßigung auf die Einkommensteuer. Je nach Ihrer persönlichen Situation erhalten Sie den ganzen Betrag der Abgabenermäßigung, einen Teil des Betrags, oder keine Abgabenermäßigung.

Lesen Sie mehr unter Abzüge und Ermäßigungen (auf Niederländisch).

Auf dieser Seite:

Ermäßigung auf die Volksversicherungsbeiträge

Sind Sie für die Volksversicherungen pflichtversichert? Und erfüllen Sie die Bedingungen für die Abgabenermäßigung? Dann haben Sie zumindest Anspruch auf den Beitragsanteil der Abgabenermäßigung.

Wichtig!

Sind Sie freiwillig durch die Sozialversicherungsanstalt (Sociale Verzekeringsbank - SVB) für die Volksversicherungen versichert? Dann erhalten Sie den Beitragsanteil der Abgabenermäßigung nicht über das Finanzamt. Der Beitragsanteil der Abgabenermäßigung wird dann in die Beitragsberechnung der SVB einbezogen.

Der Beitragsanteil der Abgabenermäßigung ist jedes Jahr anders:

Der Beitragsanteil der Abgabenermäßigung ist auch anders, wenn Sie einen Teil des Jahres in den Niederlanden versichert sind.

Ermäßigung auf die Einkommensteuer

Sind Sie ein Steuerpflichtiger in den Niederlanden? Dann können Sie zusätzlich zur Beitragsanteil auch den Steueranteil der Abgabenermäßigung erhalten. Wählen Sie Ihre Situation:

  • Sie wohnen das ganze Jahr über in den Niederlanden.
    Sie haben Anspruch auf den Steueranteil der Abgabenermäßigung. Füllen Sie Ihre Einkommensteuererklärung aus und Sie werden sehen, was Ihnen zusteht.
  • Sie wohnen das ganze Jahr über außerhalb der Niederlande.
    In der Regel haben Sie keinen Anspruch auf den Steueranteil der Abgabenermäßigung. Sie können jedoch Anspruch auf bestimmte Steueranteile der Abgabenermäßigung haben. Füllen Sie Ihre Einkommensteuererklärung aus und Sie werden sehen, was Ihnen zusteht.
  • Sie wohnen einen Teil des Jahres in den Niederlanden.
    In der Regel haben Sie nur für die Zeit, in der Sie in den Niederlanden wohnen, Anspruch auf den Steueranteil der Abgabenermäßigung. Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Teile der Abgabenermäßigung. Füllen Sie Ihre Einkommensteuererklärung aus und Sie werden sehen, was Ihnen zusteht.
  • Sie wohnen (einen Teil des Jahres) im Ausland und Sie sind ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger.
    Sie haben Anspruch auf den Steueranteil der Abgabenermäßigung. Dies gilt auch für die Zeit, in der Sie im Ausland leben. Füllen Sie Ihre Einkommensteuererklärung aus und Sie werden sehen, was Ihnen zusteht.

Beitragsanteil der Abgabenermäßigung, wenn Sie einen Teil des Jahres in den Niederlanden pflichtversichert sind

Sind Sie einen Teil des Jahres in den Niederlanden pflichtversichert für die Volksversicherungen? In diesem Fall haben Sie nur Anspruch auf den Beitragsteil der Abgabenermäßigung für diesen Teil des Jahres. Füllen Sie Ihre Einkommensteuererklärung aus und Sie werden sehen, was Ihnen zusteht.

Beitragsanteil der Abgabenermäßigung 2023

Der Beitragsanteil der Abgabenermäßigung 2023 beträgt:

  • für AOW: einen Anteil von 17,90/36,93 der Abgabenermäßigung
  • für Anw: einen Anteil von 0,1/36,93 der Abgabenermäßigung
  • für Wlz: einen Anteil von 9,65/36,93 der Abgabenermäßigung

Beispiel

Die allgemeine Abgabenermäßigung beläuft sich auf maximal 3.070 €. Der Anteil der allgemeinen Abgabenermäßigung in Bezug auf:

  • AOW beträgt: einen Anteil von 17,90/36,93 von 3.070 € = 1.489 €
  • Anw beträgt: einen Anteil von 0,1/36,93 von 3.070 € = 9 €
  • Wlz beträgt: einen Anteil von 9,65/36,93 von 3.070 € = 803 €

Wichtig!

Haben Sie das AOW-Eintrittsalter (das gesetzliche Renteneintrittsalter) erreicht? Dann gelten für die Berechnung der verschiedenen Anteile der Abgabenermäßigung andere Berechnungsregeln. Das liegt daran, dass Sie keine AOW-Beiträge mehr zahlen müssen. In dem Jahr, in dem Sie das AOW-Eintrittsalter erreichen, ändert sich der Steuersatz in den ersten beiden Stufen. Der Monat, in dem Sie das gesetzliche AOW-Eintrittsalter erreichen, bestimmt den Steuersatz.

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