Abzüge wenn Sie im Ausland wohnen und Einkünfte aus den Niederlanden haben

Sie sind ein ausländischer Steuerpflichtiger, wenn Sie außerhalb der Niederlande leben, aber niederländische Einkünfte haben. Dabei handelt es sich um Einkünfte in den Niederlanden, die Sie aus Arbeit und Wohnung (Box 1)), wesentliche Beteiligung (Box 2) und Spar- und Anlageaktivitäten (Box 3) erhalten.

Nur die Einkünfte, die die Niederlande besteuern dürfen, sind für uns wichtig.

Auf dieser Seite:

Sie sind im Ausland steuerpflichtig: kein Abzug

Sind Sie ein ausländischer Steuerpflichtiger oder ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger? Bitte geben Sie dann in Ihrer Steuererklärung nur die Einkünfte an, die in den Niederlanden steuerpflichtig sind. Für niederländische Einkünfte, die Sie in den Niederlanden nicht versteuern müssen, können Sie in Ihrer Steuererklärung eine Steuerbefreiung beantragen.

Steuerpartner

Sie können keinen Steuerpartner haben, wenn Sie im Ausland steuerpflichtig sind. In den Niederlanden zahlen Sie nur dann Steuern auf Ihr eigenes niederländisches Einkommen und Ihren eigenen Teil Ihres Vermögens (Ihre Vermögenswerte abzüglich Ihrer Schulden) in den Niederlanden.

Beispiel

Sie sind in Gütergemeinschaft verheiratet. Zusammen mit Ihrem Ehepartner haben Sie ein Ferienhaus in den Niederlanden. Sie sind beide zu 50% Eigentümer dieser Immobilie. In Ihrer Steuererklärung geben Sie dann 50% des Wertes dieser Immobilie in Box 3 an. Und Ihr Ehepartner gibt die anderen 50% an.

Kein Anspruch auf Abgabenermäßigungen und Abzugsposten

Wenn Sie ein ausländischer Steuerpflichtiger sind, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf:

  • den einkommensteuerlichen Teil von Abgabenermäßigungen
  • den personengebundenen Abzug
  • den Abzug von Aufwendungen für Vorsorgeleistungen

Sie haben jedoch Anspruch auf abgabenfreies Vermögen.

Wichtig!

Wohnen Sie in Belgien, Surinam oder auf Aruba? Dann haben Sie Anspruch auf bestimmte Abgabenermäßigungen, Abzugsposten und abgabenfreies Vermögen. Mehr dazu erfahren Sie unter besondere Situationen.

Prüfen Sie mit unserem Tool, ob Sie Anspruch auf Abgabenermäßigungen haben (auf Niederländisch)

Wie berechnen wir Ihre Steuern?

Wir zählen die Einkommensteuer und die Volksversicherungsbeiträge auf Ihr Einkommen in den Niederlanden zusammen. Den Gesamtbetrag reduzieren wir um den Betrag der Abgabenermäßigungen, auf die Sie Anspruch haben. Haben Sie bereits Steuern (Lohnsteuer oder Einkommensteuer) und Beitrage für die Volksversicherungen gezahlt, dann verrechnen wir das auch. Der verbleibende Betrag ist der Steuerbetrag, den Sie zahlen müssen oder zurückerhalten.

Vermögenswerte in Box 3

Wenn Sie nicht in den Niederlanden leben, besteuern wir nicht Ihr gesamtes Vermögen. Wir besteuern in der Regel Ihre Immobilien in den Niederlanden, wie Ihre Ferienwohnung. Aber wir besteuern zum Beispiel nicht Ihr niederländisches Bankkonto oder eine in den Niederlanden abgeschlossene Leibrentenversicherung.

Folgende Vermögenswerte in den Niederlanden müssen Sie angeben:

  • Immobilien in den Niederlanden
    Dabei handelt es sich um Immobilien, die nicht als Ihr Eigenheim gelten, z.B. ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung oder eine vermietete Immobilie in den Niederlanden. Wenn Sie ein Eigenheim in den Niederlanden haben, geben Sie die Einkünfte daraus in Box 1 an.
  • Rechte an Immobilien in den Niederlanden
    Dabei handelt es sich um Rechte, die sich direkt oder indirekt auf Immobilien in den Niederlanden beziehen, wie z. B. ein Recht auf Nießbrauch oder Erbpacht.
  • Ansprüche auf eine Gewinnbeteiligung an einem Unternehmen in den Niederlanden
    Dabei handelt es sich um Unternehmen, deren Leitung in den Niederlanden ansässig ist. Es handelt sich nicht um Ansprüche, die sich aus dem Besitz von Wertpapieren oder einem Arbeitsverhältnis ergeben. Außerdem dürfen die Ansprüche nicht früher in Box 1 oder Box 2 angegeben worden sein.

Schulden, die sich auf niederländische Vermögenswerte beziehen, werden bei der Berechnung Ihres Vermögens berücksichtigt. Beispiel für eine Schuld: Ein Hypotheken-Darlehen für ein Ferienhaus in den Niederlanden.

Nicht das ganze Jahr über in den Niederlanden steuerpflichtig

Wenn Sie nicht das ganze Jahr über in den Niederlanden steuerpflichtig sind, gilt der 1. Januar als Stichtag für die Berechnung der Bemessungsgrundlage für Spar- und Anlageaktivitäten, aber wird der Prozentsatz für die Berechnung der Pauschalrendite zeitanteilig angepasst.

Beispiel

Sie leben nicht in den Niederlanden. Sie sind nur deshalb steuerpflichtig, weil Sie eine Wohnung in den Niederlanden besitzen. Am 15. Juli verkaufen Sie die Immobilie. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie in den Niederlanden keine Steuern mehr zahlen. Der Stichtag für die Berechnung der Bemessungsgrundlage für Spar- und Anlageaktivitäten ist in diesem Fall jedoch der 1. Januar. Die Pauschalrendite wird daraufhin zeitanteilig abgeleitet. Diese Rendite beträgt dann 6/12 x 2.000 € = 1.000 €.

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