Zahle ich doppelte Steuern, wenn ich Einkünfte aus 2 Ländern habe?

Nein.

Möglicherweise müssen Sie in 2 Ländern eine Steuererklärung abgeben. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie 2 Mal Steuern auf dieselben Einkünfte zahlen.

Länder vereinbaren miteinander, welches Land bestimmte Einkünfte besteuert

Länder legen das in einem Steuerabkommen fest. Dadurch werden Sie nicht doppelt besteuert.

Möchten Sie wissen, ob Ihr Wohnsitzland ein Steuerabkommen mit den Niederlanden hat? Und was im Abkommen zur Besteuerung festgelegt ist? Hier finden Sie eine Übersicht der Vertragsländer.

Und wenn es kein Steuerabkommen gibt?

Auch dann werden dieselben Einkünfte nicht doppelt besteuert.

Wohnen Sie nicht in den Niederlanden?

Geben Sie dann in den Niederlanden Ihre niederländischen Einkünfte sowie Ihre niederländischen Immobilien an. Immobilien sind nämlich immer in den Niederlanden steuerpflichtig. Sie zahlen in den Niederlanden keine Steuern auf die Einkünfte, die nach dem Steuerabkommen Ihrem Wohnsitzland zugeordnet werden.

Wohnen Sie in den Niederlanden?

Geben Sie in Ihrer Steuererklärung Ihr Welteinkommen an. Das ist Ihr niederländisches Einkommen plus Ihr nicht-niederländisches Einkommen.

Ist Ihr nicht-niederländisches Einkommen gemäß einem Steuerabkommen dem Land zugeordnet, in dem dieses Einkommen realisiert wird? Wenn ja, müssen Sie für das Einkommen in den Niederlanden keine Steuern zahlen.

Wird Ihr nicht-niederländisches Einkommen gemäß einem Steuerabkommen den Niederlanden zugeordnet? Wenn ja, zahlen Sie dafür in den Niederlanden Steuern. In dem Land, aus dem Sie die Einkünfte beziehen, können Sie nachfragen, wie dort die Steuerbefreiung verarbeitet wird.

Gibt es kein Steuerabkommen? Dann erhalten Sie in den Niederlanden in Ihrer Einkommensteuererklärung einen Abzug, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.