Ich wohne im Ausland - wo zahle ich Steuern auf niederländisches Einkommen?

Das hängt von Vereinbarungen mit Ihrem Wohnsitzland ab. Sie zahlen nicht doppelt Steuern auf dasselbe Einkommen.

Beachten Sie die Vereinbarungen im Steuerabkommen

Die Vertragsübersicht Nicht-Einwohner, zeigt welche Vereinbarungen es mit Ihrem Wohnsitzland gibt.

Vertragsübersicht Nicht-Einwohner (auf Niederländisch)

Wenn Ihr Wohnsitzland nicht in der Übersicht aufgeführt ist, haben die Niederlande kein Steuerabkommen mit Ihrem Wohnsitzland. Aber auch dann zahlen Sie nicht doppelt Steuern auf dasselbe Einkommen.

Steuererklärung als ausländischer Steuerpflichtiger abgeben

Erfahren Sie mehr über Ihre Steuererklärung:

  • Sie geben nur Einkommen an, das in den Niederlanden versteuert wird

    In Ihrer Steuererklärung geben Sie nur Ihr Einkommen an, das in den Niederlanden versteuert wird. Immobilien in den Niederlanden müssen Sie immer in den Niederlanden versteuern.

    Haben Sie niederländisches Einkommen, für das Sie in den Niederlanden keine Steuern zahlen müssen? Wenn ja, beantragen Sie in Ihrer Steuererklärung eine Steuerbefreiung für diese Einkünfte, zum Beispiel für Ihre Rente aus den Niederlanden.

  • Sie haben möglicherweise Anspruch auf Abgabenermäßigungen und Abzüge

    Je nach Ihrer Situation, und dem Land, in dem Sie wohnen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Abgabenermäßigungen und Abzüge. Prüfen Sie mit unserem Tool, ob Sie Anspruch auf Abgabenermäßigungen haben (auf Niederländisch).

    Erfahren Sie mehr unter:

  • Sie können zusammen mit Ihrem Steuerpartner eine Steuererklärung abgeben

    Dies ist möglich, wenn Sie und Ihr Partner miteinander verheiratet oder eingetragene Partner sind. Außerdem sind Sie beide qualifizierte ausländische Steuerpflichtige. Lesen Sie mehr unter:

  • Ihr Vermögenswerte in Box 3 angeben

    Wir versteuern nicht Ihr ganzes Vermögen, wenn Sie im Ausland leben. Ihre Immobilien in den Niederlanden, z. B. Ihre Ferienwohnung, werden zwar versteuert. Aber z. B. Ihr niederländisches Bankkonto oder eine in den Niederlanden abgeschlossene Leibrentenversicherung, versteuern wir nicht.

    Sie müssen die folgenden Vermögenswerte in Box 3 angeben:

    • Immobilien in den Niederlanden
      Sie haben z. B. eine Ferienwohnung oder eine vermietete Immobilie in den Niederlanden. Wenn Sie eine Eigentumswohnung in den Niederlanden haben, geben Sie diese in Box 1 an.
    • Rechte an einer Immobilie in den Niederlanden
      Sie haben z. B. ein Nießbrauch oder Erbpacht.
    • Ansprüche auf eine Gewinnbeteiligung an einem Unternehmen in den Niederlanden
      Es handelt sich nicht um Ansprüche, die sich aus dem Besitz von Wertpapieren oder einem Arbeitsverhältnis ergeben. Außerdem dürfen Sie diese Ansprüche nicht forher in Box 1 oder Box 2 angegeben haben.

    Schulden, die sich auf niederländische Vermögenswerte beziehen, werden bei der Berechnung Ihres Vermögens berücksichtigt. Beispiel für eine Schuld: ein Hypotheken-Darlehen für eine Ferienwohnung in den Niederlanden.

    Nicht das ganze Jahr über in den Niederlanden steuerpflichtig

    Wenn Sie nicht das ganze Jahr über in den Niederlanden steuerpflichtig sind, gilt ebenfalls der 1. Januar als Stichtag für die Berechnung der Bemessungsgrundlage für Spar- und Anlageaktivitäten.