Welche Abzüge und Ermäßigungen habe ich als ausländischer Steuerpflichtiger?
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Wählen Sie Ihre Situation:
- Sie sind ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger
Sie haben Anspruch auf die gleichen Abzugsposten und Abgabenermäßigungen (auf Niederländisch) wie Einwohner der Niederlande. Sie können zum Beispiel Ihre Hypothekenzinsen absetzen.
Wann sind Sie ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger?
Das sind Sie, wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, sondern in einem anderen EU-Land, in Liechtenstein, Norwegen, Island, in der Schweiz, auf Bonaire, Sint Eustatius oder Saba. Und Sie versteuern mindestens 90% Ihres Einkommens in den Niederlanden. Ihr Gesamteinkommen zählt dazu, d.h. Ihr Einkommen aus den Niederlanden und anderen Ländern zusammen.
Haben Sie einen Partner, und versteuern Sie zusammen mindestens 90% Ihres gemeinsamen Einkommens in den Niederlanden? Dann sind Sie beide qualifizierte ausländische Steuerpflichtige. Sie können dann gemeinsam als Steuerpartner eine Steuererklärung einreichen.
Leben Sie im Vereinigten Königreich? Hier erfahren Sie, was der Brexit für die Einkommensteuer bedeutet (auf Niederländisch).
Reichen Sie eine Steuererklärung ein, wenn Sie sich nicht sicher sind
Füllen Sie die Online-Steuererklärung für ausländische Steuerpflichtige aus. Die Fragen auf der Seite 'Personenbezogene Daten', dem ersten Eingabefenster zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung, befassen sich damit. Sie sehen dann, ob Sie ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger sind.
Senden Sie uns eine Einkommenserklärung
Senden Sie uns bitte so schnell wie möglich Ihre Einkommenserklärung, nachdem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben. Nur dann können wir Ihre Abzüge und Ermäßigungen berücksichtigen.
Einkommenserklärung herunterladen - Sie sind ein ausländischer Steuerpflichtiger
Sie wohnen außerhalb der Niederlande, aber Sie sind kein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger. Abhängig von Ihrem Wohnsitzland, haben Sie auch Anspruch auf Abzüge und Ermäßigungen.
Wählen Sie Ihr Wohnsitzland:
- Belgien
Sie wohnen in Belgien und haben Einkünfte aus den Niederlanden oder Besitztümer in den Niederlanden. Sie haben Anspruch auf die nachfolgenden Vorteile.
Abzüge
- Unterhaltszahlungen an einen ehemaligen Partner
Die an Ihren ehemaligen Partner gezahlten Unterhaltszahlungen können Sie in Ihrer Steuererklärung in begrenztem Umfang absetzen. Der Teil, den Sie in den Niederlanden absetzen können, muss im Verhältnis zu dem Teil Ihres Einkommens stehen, auf den Sie in den Niederlanden Steuern zahlen (Pro-Rata-Regelung). - Aufwendungen für vorübergehenden Aufenthalt eines behinderten Kindes zu Hause
Sie können die Aufwendungen für den vorübergehenden Aufenthalt eines behinderten Kindes zu Hause in Ihrer Steuererklärung begrenzt absetzen. Der Teil, den Sie in den Niederlanden absetzen können, muss im Verhältnis zu dem Teil Ihres Einkommens stehen, auf den Sie in den Niederlanden Steuern zahlen (Pro-Rata-Regelung). - Unternehmerfreibetrag für Unternehmensgewinne in den Niederlanden
- steuerfreies Vermögen Box 3
Abgabenermäßigungen
- allgemeine Abgabenermäßigung
- Arbeitnehmerfreibetrag
- einkommensabhängige Kombinationsermäßigung
Einkünfte und Abzüge aufteilen
Wenn Sie einen Steuerpartner haben, der ebenfalls Einkünfte aus den Niederlanden bezieht, dann können Sie gemeinsam eine Steuererklärung einreichen. In der Steuererklärung können Sie dann einige Einkünfte und Abzüge günstig aufteilen zwischen Ihnen und Ihrem Partner.
- Unterhaltszahlungen an einen ehemaligen Partner
- EU-Land (nicht die Niederlande oder Belgien), Liechtenstein, Norwegen, Island, der Schweiz, Bonaire, St. Eustatius, Saba
Sie wohnen in einem dieser Länder und haben Einkünfte aus den Niederlanden oder Besitztümer in den Niederlanden. Sie haben Anspruch auf die nachfolgenden Vorteile.
Abzüge
- Unternehmerfreibetrag
- steuerfreies Vermögen Box 3
Abgabenermäßigungen
- Arbeitnehmerfreibetrag
- einkommensabhängige Kombinationsermäßigung
- Surinam, Aruba
Sie wohnen in Surinam oder auf Aruba. Durch Vereinbarungen mit Surinam und Aruba haben Sie Anspruch auf die nachfolgenden Vorteile.
Abzüge
- Unterhaltszahlungen an einen ehemaligen Partner
- Unternehmerfreibetrag für Unternehmensgewinne in den Niederlanden
- Aufwendungen für den vorübergehenden Aufenthalt eines behinderten Kindes zu Hause
- steuerfreies Vermögen Box 3
Abgabenermäßigungen
- allgemeine Abgabenermäßigung
Einkünfte und Abzüge aufteilen
Haben Sie einen Steuerpartner, dann können Sie in der Steuererklärung einige Einkünfte und Abzüge günstig aufteilen zwischen Ihnen und Ihrem Partner.
- Das Vereinigte Königreich
Sie wohnen im Vereinigten Königreich. Sehen Sie, was der Brexit für die Einkommensteuer bedeutet (auf Niederländisch) - Andere Länder
Sie wohnen in einem anderen Land als den oben genannten, und Sie haben Einkünfte aus den Niederlanden oder Besitztümer in den Niederlanden. Sie haben Anspruch auf die nachfolgenden Abzüge.
Abzüge
- Unternehmerfreibetrag für Unternehmensgewinne in den Niederlanden
- steuerfreies Vermögen Box 3
- Belgien
Steuer- und Beitragsteil der Abgabenermäßigungen
Sind Sie ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger, dann haben Sie Anspruch auf den ‘Steuerteil’ aller Abgabenermäßigungen. Wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert sind, haben Sie auch Anspruch auf den Beitragsteil aller Abgabenermäßigungen.
Sind Sie ein ausländischer Steuerpflichtiger, aber kein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger? Abhängig von Ihrem Wohnsitzland haben Sie Anspruch auf den ‘Steuerteil’ bestimmter Abgabenermäßigungen. Wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert sind, haben Sie auch Anspruch auf den Beitragsteil dieser Abgabenermäßigungen.
Reichen Sie eine Steuererklärung ein, um Ihre Abzüge und Ermäßigungen zu erhalten
Wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen, erfahren Sie worauf Sie Anspruch haben. Wenn Ihr Steuerpartner Einkünfte aus den Niederlanden hat, können Sie zusammen mit Ihrem Steuerpartner eine Steuererklärung einreichen. Melden Sie sich an bei Mijn Belastingdienst und reichen Sie eine Steuererklärung 2022 als ausländischer Steuerpflichtiger ein.
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- 'Aangifte inkomstenbelasting voor buitenlandse belastingplichtigen doen' (Einreichung der Einkommensteuererklärung für ausländische Steuerpflichtige)