Wie beantrage ich einen vorläufigen Steuerbescheid 2023, wenn ich ein ausländischer Steuerpflichtiger bin?

Sie beantragen einen vorläufigen Steuerbescheid mit dem Formular 'Antrag auf oder Änderung des vorläufigen Steuerbescheids für ausländische Steuerpflichtige'. Sie können dieses Formular online anfordern.

Sie füllen das Formular aus und senden es per Post an uns zurück

Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?

Sie erhalten innerhalb von 8 Wochen von uns eine Mitteilung über Ihren vorläufigen Steuerbescheid.

Wofür kann ich einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Schauen Sie nach, wofür Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen können.

Bis wann kann ich einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen?

Das hängt davon ab, ob Sie eine Einkommensteuererklärung für das Jahr einreichen müssen, für das Sie den vorläufigen Steuerbescheid beantragen möchten.

Müssen Sie eine Steuererklärung einreichen?

Dann können Sie einen vorläufigen Steuerbescheid bis zum Fälligkeitsdatum Ihrer Steuererklärung beantragen. Das Datum ist auf Ihrer Steuererklärungsmitteilung angegeben.

Haben Sie für Ihre Steuererklärung einen Aufschub bekommen? Dann ist das Fristdatum für den Aufschub auch das Fristdatum für die Beantragung eines vorläufigen Steuerbescheids.

Brauchen Sie keine Steuererklärung einzureichen?

Dann können Sie einen vorläufigen Steuerbescheid bis zum 1. Mai des entsprechenden Folgejahres beantragen. Für 2023 ist dies also bis zum 1. Mai 2024 möglich. Nach dem 1. Mai können Sie nur noch direkt eine Steuererklärung einreichen.

Muss ich jedes Jahr erneut einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen?

Nein. Sie brauchen nicht jedes Jahr einen vorläufigen Steuerbescheid für Ihre monatliche Erstattung zu beantragen. Auch nicht, wenn Sie aus einem vorläufigen Steuerbescheid eine Zahlung zu leisten haben. Wir verlängern Ihren vorläufigen Steuerbescheid nämlich automatisch für das neue Jahr. Darüber erhalten Sie ab Mitte Dezember eine Mitteilung.