Wie beantrage ich als ausländischer Steuerpflichtiger einen vorläufigen Steuerbescheid 2026?
Sie beantragen einen vorläufigen Steuerbescheid einfach in Mijn Belastingdienst.
Direkt beantragen
Melden Sie sich an bei Mijn Belastingdienst, mit Ihrem DigiD oder einem europäisch anerkannten Login-Tool.
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Wir werden Ihnen das Formular innerhalb von 1 Woche zusenden. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es per Post an uns zurück.
Wenn Sie nicht genau wissen, wie Sie online einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen können, erklären wir Ihnen dies in 4 Schritten:
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In 4 Schritten online einen vorläufigen Steuerbescheid 2026 beantragen
Einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen Sie in Mijn Belastingdienst. Wir erklären Ihnen dies in 4 Schritten. Es ist nützlich, wenn Sie Ihre Daten zur Hand haben.
Schritt 1: Vorbereiten

Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete. Wenn Sie alles zur Hand haben, ist ein vorläufiger Steuerbescheid im Handumdrehen beantragt.
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Überprüfen Sie, welche Daten Sie bereithalten müssen.
Checkliste bei der Beantragung eines vorläufigen Steuerbescheids 2024
Personenbezogene Daten
- Ihr DigiD
Mit Ihrem DigiD-Benutzernamen und Passwort können Sie sich bei Mijn Belastingdienst anmelden. Beantragen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerpartner einen vorläufigen Steuerbescheid? Halten Sie dann bitte beide Ihre eigenen DigiD-Daten bereit. - Ihr europäisch anerkanntes Login-Tool, wenn Sie kein DigiD haben
- Ihre Bürgerservicenummer (bsn) und eventuell auch die Ihres Partners und Ihrer Kinder im Alter unter 18 Jahren
- Ihre IBAN (vorzugsweise ein niederländisches Bankkonto)
Einkünfte
Eine Schätzung Ihrer Einkünfte für 2026, zum Beispiel:
- die Lohneinkünfte oder Sozialleistungen aus den Niederlanden und anderen Ländern von Ihnen selbst und gegebenenfalls auch von Ihrem Partner
- die Partnerunterhaltzahlungen, die Sie von Ihrem ehemaligen Partner erhalten
Vermögen in Box 3
Der Wert Ihres Vermögens am 1. Januar 2026, gegebenenfalls auch das Vermögen Ihres Partners und Ihrer Kinder bis zum Alter von 18 Jahren. Dazu gehören beispielsweise:
- der Saldo von Giro-, Spar- und Anlagekonten
- der Wert von Kryptowährungen
- der Wert einer Zweitwohnung oder Ferienwohnung
Wohnen
In der Regel dürfen Sie nur ein Wohneigentum in den Niederlanden angeben. Nur wenn Sie ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger sind, dürfen Sie ein Wohneigentum im Ausland angeben.
- Den Schätzwert (WOZ-Wert) Ihres Wohneigentums zum Stichtag 1. Januar 2025.
Diesen Wert ist im Schätzwertbescheid (WOZ-Bescheid) angegeben, den Sie Anfang 2026 von der Stadt/Gemeinde erhalten. - Angaben zu Ihrer Hypothek oder Ihrem Darlehen
Beispielsweise die Schulden und die (Hypotheken-)Zinsen für Ihr Wohneigentum.
Denken Sie im Jahr des Kaufs oder Verkaufs Ihres Wohneigentums auch an die Kosten für:
- die Abschlussprovision
- die Grunderwerbsteuer
- die Beratungs- und Vermittlungskosten
- die Bewertungskosten für den Erhalt der Hypothek oder des Darlehens
- die Notarkosten für die Hypothek oder das Darlehen
- die Notarkosten für Ihr Wohneigentum
Diese sind in der Kauf- oder Verkaufsspezifikation des Notars aufgeführt.
Kredite, Schulden und fällige Beiträge
Eine Schätzung für 2026 von:
- der Höhe Ihrer Kredite und sonstigen Schulden
- dem Beitrag für eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AOV), den Sie zahlen
Wenn Sie ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger sind, dann auch eine Schätzung von:
- den Leibrentenbeiträgen, die Sie zahlen
- Ihr DigiD
Schritt 2: Anmelden

Melden Sie sich bei Mijn Belastingdienst an. Sie melden sich mit Ihrem DigiD oder einem europäisch anerkannten Login-Tool an. Sie befinden sich nun im Bereich Mijn Belastingdienst. Klicken Sie hier auf 'Inkomstenbelasting' (Einkommensteuer) und anschließend auf 'Voorlopige aanslag' (Vorläufiger Steuerbescheid).
Wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, dann wählen Sie anschließend 'Ik woon niet in Nederland en wil een voorlopige aanslag aanvragen of wijzigen' (Ich wohne nicht in den Niederlanden und möchte einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen oder ändern).
Schritt 3: Ausfüllen

Sie können jetzt mit dem Antrag auf den vorläufigen Steuerbescheid 2026 beginnen.
Wir können Ihren vorläufigen Steuerbescheid bereits so weit wie möglich für Sie ausfüllen. Das ist sehr praktisch. Wenn Sie dies wünschen, wählen Sie 'Ja' bei der Frage 'Wilt u dat wij de gegevens die we vooraf hebben ingevuld in uw aangifte over 2024 ook voor u invullen voor dit formulier?' (Möchten Sie, dass wir die Daten, die wir bereits in Ihrer Steuererklärung für 2024 vorausgefüllt haben, auch für dieses Formular für Sie ausfüllen?). Wir verwenden dann die Daten für das Jahr 2024. Wird sich Ihre Situation in 2026 ändern? Dann können Sie Ihre Daten ganz einfach anpassen oder löschen. Überprüfen Sie daher sorgfältig, was bereits angegeben ist. Und ergänzen Sie gegebenenfalls die erforderlichen Angaben.
Möchten Sie eine Pause einlegen? Klicken Sie auf 'Opslaan en afsluiten' (Speichern und schließen). Alle Angaben werden gespeichert.
Wenn Sie 15 Minuten lang nichts tun, meldet sich Mijn Belastingdienst automatisch ab. Keine Sorge: Alle Daten werden gespeichert.
Schritt 4: Unterschreiben und versenden

Wenn Sie alles ausgefüllt haben, unterschreiben Sie mit Ihrem DigiD oder einem europäisch anerkannten Login-Tool. Haben Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerpartner einen vorläufigen Steuerbescheid beantragt? Dann müssen Sie beide mit Ihrem eigenen DigiD oder europäisch anerkannten Login-Tool unterschreiben.
Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche 'Verzenden' (Senden).
Sie sehen nun die Seite 'Ontvangstbevestiging' (Empfangsbestätigung). Das bedeutet, dass wir Ihre Anfrage erhalten haben. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen eine Antwort von uns. Manchmal dauert es länger, aber Sie erhalten auf jeden Fall innerhalb von 8 Wochen eine Antwort.
Tipp
Nachdem Sie Ihren Antrag auf einen vorläufigen Steuerbescheid eingereicht haben, können Sie Ihre Angaben jederzeit einsehen. Dazu müssen Sie sich lediglich bei Mijn Belastingdienst anmelden. Dort finden Sie ein PDF mit den Daten, die Sie eingegeben haben.
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Wann werden Sie informiert?
Innerhalb von 8 Wochen werden Sie informiert über Ihren vorläufigen Steuerbescheid.
Für welche Abzugsposten und Abgabenermäßigungen?
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Lesen Sie wofür Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen können.
Bis wann können Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen?
Das hängt davon ab, ob Sie eine Einkommensteuererklärung für das Jahr abgeben müssen, für das Sie den vorläufigen Steuerbescheid beantragen möchten.
Müssen Sie eine Steuererklärung abgeben?
Dann können Sie einen vorläufigen Steuerbescheid bis zum Abgabetermin Ihrer Steuererklärung beantragen. Dieser Termin ist in der Regel der 1. Mai des folgenden Jahres. Das genaue Datum finden Sie auf Ihrem Steuererklärungsschreiben.
Haben Sie einen Aufschub für Ihre Steuererklärung erhalten? Das Datum des Aufschubs ist dann auch der Termin, bis zu dem Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen können.
Brauchen Sie keine Steuererklärung abzugeben?
Dann können Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen bis zum 1. Mai des folgenden Jahres. Für 2026 ist dies also bis zum 1. Mai 2027 möglich. Nachdem können Sie nur noch direkt eine Steuererklärung abgeben.
Nicht jedes Jahr erneut beantragen
Wenn Sie in diesem Jahr einen vorläufigen Steuerbescheid haben, erhalten Sie automatisch einen vorläufigen Steuerbescheid für das neue Jahr. Darüber werden Sie ab Mitte Dezember informiert.
Brauchen Sie Hilfe bei Ihrem vorläufigen Steuerbescheid 2026?
Dann können Sie einen Termin mit einem Mitarbeitenden des Finanzamts vereinbaren (nur auf Niederländisch verfügbar).