In welchem Land müssen Sie Ihre Steuererklärung einreichen

Privatleute und Unternehmer für die Einkommenssteuer

Haben Sie Ihren Wohnsitz in den Niederlanden? Dann sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Wohnen Sie im Ausland und haben Sie Einkünfte in oder aus den Niederlanden, die in den Niederlanden versteuert werden müssen? Dann sind Sie beschränkt steuerpflichtig. In beiden Fällen fallen Sie unter die niederländische Einkommenssteuer und müssen in der Regel jährlich eine Einkommenssteuererklärung in den Niederlanden abgeben. Sind Sie beschränkt steuerpflichtig? Dann können Sie sich dafür entscheiden, nach denselben Steuervorschriften wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger Einkommenssteuer zu bezahlen. Wenn Sie das nicht tun, können Sie eine digitale Steuererklärung über das Steuererklärungsprogramm für beschränkt Steuerpflichtige einreichen oder das C-Formular verwenden.

Abkommen

Haben die Niederlande mit dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, ein Steuerabkommen geschlossen? Dann kann es sein, dass wir für bestimmte Einkünfte keine Steuern erheben dürfen.

Sozialversicherungen

Sind Sie in den Niederlanden sozialversichert, weil Sie zum Beispiel in den Niederlanden arbeiten? Dann müssen Sie auch die Beiträge für die Einheitsversicherungen bezahlen. Die beitragspflichtigen Einheitsversicherungen sind:

  • Allgemeines Altersrentengesetz (AOW)
  • Allgemeines Hinterbliebenenrentengesetz (Anw)
  • Allgemeines Gesetz über außerordentliche Krankheitskosten (AWBZ)

Die Beiträge für die Einheitsversicherungen werden von uns zusammen mit der Einkommenssteuer als ein Betrag erhoben.
Wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind, heißt das, dass Sie für Ihre Einkünfte nicht auch noch in den Niederlanden Beiträge für die Einheitsversicherungen bezahlen müssen. Dafür gelten andere (internationale) Regelungen.

Entscheidung zur Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger

Sie wohnen außerhalb der Niederlande? Haben Sie Einkünfte in oder aus den Niederlanden, für die die Niederlande Steuern erheben dürfen? Dann sind Sie beschränkt steuerpflichtig.
Das bedeutet, dass Sie diese Einkünfte in Ihrer niederländischen Steuererklärung angeben und in den Niederlanden versteuern müssen. Sie können sich dafür entscheiden, nach denselben Steuervorschriften wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger Einkommenssteuer zu bezahlen. Dazu müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in einem EU-Land oder in einem anderen Land, mit dem die Niederlande ein Steuerabkommen geschlossen haben. Dieses Abkommen enthält eine Regelung über den Austausch von Daten.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz.

Folgen der Entscheidung zur Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger

Wenn Sie sich für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entscheiden, gelten für Sie dieselben Steuervorschriften wie für einen Einwohner der Niederlande. In Ihrer Steuererklärung geben Sie nicht nur Ihr niederländisches Einkommen, sondern Ihr weltweites Gesamteinkommen an. Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, können Sie Folgendes in Anspruch nehmen:

  • Abgabenermäßigungen
  • Abzugsposten

Weltweites Einkommen

Entscheiden Sie sich für die Einstufung als Steuerinländer? Dann geben Sie in Ihrer Steuererklärung Ihr weltweites Gesamteinkommen an. Zu Ihrem weltweiten Einkommen gehören Ihre niederländischen und nicht-niederländischen Einkünfte (zum Beispiel Arbeitseinkommen oder Vermögen im Ausland). Sie sind auch weiterhin in Ihrem Wohnland steuerpflichtig, aber durch den Abzug zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung bezahlen Sie für Ihre Einkünfte einmalig Steuern.

Sie sind beschränkt steuerpflichtig

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben und Einkünfte aus den Niederlanden beziehen, müssen Sie in den meisten Fällen eine Steuererklärung abgeben. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Sie können eine digitale Steuererklärung über das Steuererklärungsprogramm für beschränkt Steuerpflichtige abgeben.
  • Sie können das C-Formular verwenden.

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