Wann reichen Sie eine Steuererklärung ein?

Unter welchen Umständen ist eine Steuererklärung einzureichen?

Ihre wichtigste Steuerpflicht ist es, eine Steuererklärung einzureichen: und zwar korrekt, vollständig und rechtzeitig. Wenn wir Sie dazu aufgefordert haben, sind Sie dazu verpflichtet. Es kann auch sein, dass Sie bezahlte Tätigkeiten verrichtet haben, ohne dass wir davon wissen. Daher können wir Sie nicht dazu auffordern, eine Steuererklärung für diese Arbeit einzureichen. Sie müssen also freiwillig eine Steuererklärung einreichen.

Wann müssen Sie als Unternehmer eine Steuererklärung einreichen?

Wollen Sie ein Unternehmen gründen? Dann müssen Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer eintragen lassen. Die Industrie- und Handelskammer leitet die Eintragung anschließend an uns weiter. So können wir festlegen, welche Steuern Sie entrichten müssen. Neben der Einkommenssteuer ist das in den meisten Fällen die USt. (Umsatzsteuer). Und wenn Sie unmittelbar Arbeitnehmer beschäftigen, auch die Lohnabgaben. Sie erhalten von uns automatisch eine Aufforderung, eine Steuererklärung einzureichen. Sie brauchen sich also nicht gesondert bei uns anzumelden.

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