Nachforderungsbescheid

Wann erstellen wir einen Nachforderungsbescheid?

In Ihrer Steuerklärung müssen Sie alle Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen bei uns angeben. Dazu zählen auch Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen im Ausland. Anschließend erstellen wir einen Steuerbescheid. In dem Steuerbescheid steht, wie viel Steuern Sie uns noch zahlen müssen oder rückerstattet bekommen.

Haben Sie uns Ihre Steuererklärung nicht zurückgesendet? Dann erstellen wir einen Steuerbescheid für Sie. Dem Steuerbescheid legen wir eine Schätzung Ihrer Einkünfte zugrunde. Ist die Schätzung zu niedrig? Dann können wir einen Nachforderungsbescheid auferlegen.

Haben Sie eine Steuererklärung eingereicht, aber bestimmte Einkünfte oder Vermögensbestandteile nicht oder unvollständig angegeben, und Sie haben den Steuerbescheid bereits erhalten? Dann können wir auch eine Nachforderung auferlegen, wenn zu wenig Steuern erhoben wurden.

Haben Sie bestimmte Einkünfte oder Vermögensbestandteile vorsätzlich verschwiegen oder falsch angegeben? Dann können wir Ihnen zusätzlich ein Bußgeld auferlegen. Ein Bußgeld kann auch verhängt werden, wenn ein schweres Vergehen (grobe Fahrlässigkeit) vorliegt.

Wie können Sie ein Bußgeld bei einem Nachforderungsbescheid verhindern?

Berichtigen Sie Ihre falsche oder unvollständige Steuererklärung innerhalb von zwei Jahren nach der Einreichung freiwillig? Dann wird kein Bußgeld verhängt. Erfolgt die Berichtigung zu einem späteren Zeitpunkt? Dann kann es sein, dass ein Bußgeld gegen Sie verhängt wird. Das Bußgeld wird in diesem Fall allerdings niedriger sein als zu einem Zeitpunkt, zu dem eine freiwillige Berichtigung oder Selbstanzeige nicht mehr möglich ist.

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