Zahlungsaufschub oder Steuererlass
Zahlungsaufschub bei Rückzahlung
Schulden Sie uns einen Betrag, erwarten aber innerhalb absehbarer Zeit eine Rückerstattung oder eine andere Zahlung von uns? Wenn Sie eine solche Zahlung erwarten, können Sie Zahlungsaufschub von uns erhalten. Wir können Ihren Steuerbescheid mit dem Betrag verrechnen, den Sie noch von uns erhalten.
Zahlungsaufschub bei Zahlungsschwierigkeiten
Wenn Sie Ihre Steuerschuld nicht rechtzeitig bezahlen können, können Sie bei uns Zahlungsaufschub beantragen. Das ist nicht für alle Steuern möglich, zum Beispiel nicht für die Kraftfahrzeugsteuer.
Steuererlass
Sind Sie nicht in der Lage, Ihren Steuerbescheid zu bezahlen? Dann können Sie einen Teil- oder vollständigen Steuererlass beantragen. Wir gewähren keinen Steuererlass, wenn Sie über ausreichend Kapital und/oder Finanzkraft verfügen, um den Steuerbescheid ganz oder teilweise zu bezahlen.