Abzüge wenn Sie in den Niederlanden wohnen und ausländische Einkünfte haben
Haben Sie ausländische Einkünfte? Lesen Sie dann die Informationen unter Wohnen oder Arbeiten außerhalb der Niederlande.
Auf dieser Seite:
- In welchem Land zahle ich Steuern?
- Vereinbarungen mit anderen Ländern
- Abzug zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung
- Sie sind im Inland steuerpflichtig: Abzug möglich
- Sie sind im Ausland steuerpflichtig: kein Abzug
- Rückstellungsregelung
In welchem Land zahle ich Steuern?
Wenn Sie in den Niederlanden leben, müssen Sie hier Ihr Welteinkommen in Ihrer Steuererklärung angeben. Ihr Welteinkommen sind Ihre niederländischen und nicht-niederländischen Einkünfte zusammen. Sie geben diese Einkünfte in den Niederlanden an, aber das bedeutet nicht, dass Sie dafür in den Niederlanden immer Einkommensteuer zahlen müssen.
Mehr dazu erfahren Sie unter Ich beziehe Einkünfte aus 2 Ländern – zahle ich dann in beiden Ländern Steuern auf dieselben Einkünfte?
Vereinbarungen mit anderen Ländern
Die Niederlande haben mit vielen Ländern Steuerabkommen und Regelungen. In diesen Abkommen ist festgelegt, welches Land bestimmte Einkünfte versteuern darf. Wenn Sie jedoch Einkünfte aus einem Land erhalten, das kein Steuerabkommen mit den Niederlanden geschlossen hat, dann müssen Sie nicht automatisch in den Niederlanden Einkommensteuer zahlen. Sie sind dann abzugsberechtigt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Mehr dazu erfahren Sie unter Abkommen
Abzug zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung
Um zu vermeiden, dass Sie in mehreren Ländern Einkommensteuer auf dieselben Einkünfte zahlen, können Sie in den Niederlanden einen Abzug zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erhalten. Die Höhe Ihres Abzugs wird Ihnen bei der Steuererklärung angezeigt.
Mehr dazu erfahren Sie unter Ich beziehe Einkünfte aus 2 Ländern – zahle ich dann in beiden Ländern Steuern auf dieselben Einkünfte?
Sie sind im Inland steuerpflichtig: Abzug möglich
Sie sind im Inland steuerpflichtig, wenn Sie in den Niederlanden wohnen. Wenn Sie nicht-niederländische Einkünfte haben, können Sie einen Abzug zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erhalten.
Sie sind im Ausland steuerpflichtig: kein Abzug
Sind Sie ein ausländischer Steuerpflichtiger oder ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger? Dann können Sie keinen Abzug zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung bekommen. Bitte geben Sie in Ihrer Steuererklärung nur die Einkünfte an, die in den Niederlanden zu versteuern sind. Für niederländische Einkünfte, die Sie in den Niederlanden nicht versteuern müssen, können Sie in Ihrer Steuererklärung eine Steuerbefreiung beantragen.
Rückstellungsregelung
Ist der Abzug zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung in einem Jahr höher als die Steuern, dann gilt die Rückstellungsregelung.
Wie funktioniert die Rückstellungsregelung?
Der Abzug zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung darf die Einkommensteuer in einer Box nicht überschreiten. Geben Sie in Ihrer Steuererklärung einen Abzugsposten an, aber haben Sie durch diesen Abzugsposten keinen Steuervorteil? Dann können Sie die Rückstellungsregelung nutzen.
Sie erhalten von uns einen Bescheid mit dem Betrag Ihres ausländischen Einkommens, der bei der Berechnung des Abzugs in einem Folgejahr berücksichtigt wird. Sie können mehr als 1 Bescheid bekommen: Zum Beispiel einen Bescheid für Box 1 und einen Bescheid für Box 3.
Ab Ihrer Steuererklärung für 2018 wenden wir die Rückstellungsregelung automatisch an. Sie müssen diese Regelung nicht mehr selbst beantragen. Wenn Sie die Rückstellungsregelung für ein früheres Jahr nutzen möchten, müssen Sie dies noch selbst beantragen. Schicken Sie einen Brief an das zuständige Finanzamt und geben Sie an, für welche Box bzw. Boxen Sie die Rückstellungsregelung nutzen möchten.
Welcher Betrag für die Rückstellungsregelung verfügbar ist, können Sie schriftlich in einem Brief anfordern. Senden Sie Ihren Brief an:
Belastingdienst/kantoor Eindhoven
Postbus 90056
5600 PJ Eindhoven