Ihr Arbeitnehmer ist in den Niederlanden sozialversichert

In Sozialversicherungsverordnung Nr. 883/204, Sozialversicherungsabkommen oder nationalen Gesetzen ist festgelegt, ob Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden versichert ist. Sofern dies der Fall ist, müssen Sie in den Niederlanden Arbeitnehmerversicherungsbeiträge bezahlen. Außerdem bezahlen Sie den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung oder behalten den Krankenversicherungsbeitrag ein.

Wenn Sie einbehaltungspflichtig sind, müssen Sie auch den Einheitsversicherungsbeitrag einbehalten.

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