Steuerabkommen

Wenn zwischen verschiedenen Ländern keine Regelungen getroffen würden, müsste ein Arbeitnehmer, der grenzüberschreitend arbeitet, zweimal Steuern für seinen Lohn bezahlen: im Arbeitsland (Lohn-)Steuer und im Wohnland Einkommensteuer. Um das zu vermeiden, gibt es Steuerabkommen, in denen geregelt wird, in welchem Land welche Steuer erhoben wird.

Gilt kein Steuerabkommen? In diesem Fall bestimmt die niederländische Gesetzgebung, ob Sie in den Niederlanden steuerpflichtig sind.

Welches Land darf Steuern erheben: 183-Tage-Regelung

In den meisten Steuerabkommen ist festgelegt, dass das Arbeitsland des Arbeitnehmers berechtigt ist, Steuern für den Lohn zu erheben, den der Arbeitnehmer dort verdient. In diesem Zusammenhang gilt 1 Ausnahme: Das Wohnland des Arbeitnehmers, ist berechtigt, Steuern zu erheben, wenn die folgenden 3 Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Arbeitnehmer hält sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht länger als 183 Tage im Beschäftigungsland auf. Je nach dem geltenden Steuerabkommen kann es sich bei diesem Zeitraum um ein Kalenderjahr, einen ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten oder ein Steuerjahr handeln. Für die Berechnung der 183 Tage zählen Sie alle Tage mit, an denen der Arbeitnehmer im Beschäftigungsland war, mithin auch Wochenenden und Urlaubstage. Ein angebrochener Tag gilt als vollständiger Tag.
  • Der Arbeitnehmer wird von einem Arbeitgeber oder im Auftrag eines Arbeitgebers bezahlt, der nicht im Arbeitsland ansässig ist.
  • Der Arbeitnehmer arbeitet nicht in einer festen Niederlassung des Arbeitgebers im Arbeitsland.

Diese 3 Anforderungen werden gemeinsam als 183-Tage-Regelung bezeichnet. Wenn nicht alle Anforderungen erfüllt sind, dann ist das Arbeitsland berechtigt, Steuern zu erheben.

Ausleihfälle

Bei internationalen Ausleihen ist die zweite Anforderung der 183-Tage-Regelung häufig nicht erfüllt. Das ist der Fall, wenn der niederländische Entleiher als Arbeitgeber eingestuft wird. Also dürfen die Niederlande als Arbeitsland Steuern erheben. Daher müssen Sie als formaler Arbeitgeber ab dem ersten Arbeitstag in den Niederlanden Lohnsteuer bezahlen. Allerdings ist der niederländische Entleiher weiterhin haftbar, wenn Sie keine Steuern zahlen.

Der niederländische Entleiher wird als Arbeitgeber eingestuft (der so genannte materielle Arbeitgeber), wenn die folgenden 3 Anforderungen erfüllt sind:

  • Es besteht ein Autoritätsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Entleiher.
  • Die Tätigkeiten werden auf Rechnung und Risiko des Entleihers ausgeführt.
  • Der Lohn geht zu Lasten des Entleihers. Dies ist der Fall, wenn Sie die Lohnkosten pauschal pro Zeiteinheit in Rechnung stellen, zum Beispiel einen Betrag pro Stunde oder pro Tag.

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