Verkauf von Immobilien

Der Verkauf einer Immobilie ist meistens umsatzsteuerbefreit. Diese Befreiung gilt nicht für:

  • ein Gebäude oder einen Teil davon mit Grundstück innerhalb von 2 Jahren nach der 1. Inbetriebnahme
    • Ist der Käufer eine Privatperson oder ein ausländischer Unternehmer? Dann bezahlen Sie die Umsatzsteuer.
    • Ist der Käufer ein in den Niederlanden ansässiger Unternehmer? Dann bezahlt er die Umsatzsteuer.
  • Baugrund
    • Ist der Käufer eine Privatperson oder ein ausländischer Unternehmer? Dann bezahlen Sie die Umsatzsteuer.
    • Ist der Käufer ein in den Niederlanden ansässiger Unternehmer? Dann bezahlt er die Umsatzsteuer.
  • eine Immobilie, bei der Verkäufer und Käufer gemeinsam beantragen, die Befreiung nicht anzuwenden
    Diese Option kann nur dann angewendet werden, wenn der Käufer mindestens 90% der Umsatzsteuer für den Verkauf absetzen kann. In diesem Fall bezahlt der Käufer die Umsatzsteuer, und zwar ungeachtet des Landes, in dem er ansässig ist.

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