Verkauf von Immobilien
Der Verkauf einer Immobilie ist meistens umsatzsteuerbefreit. Diese Befreiung gilt nicht für:
- ein Gebäude oder einen Teil davon mit Grundstück innerhalb von 2 Jahren nach der 1. Inbetriebnahme
- Ist der Käufer eine Privatperson oder ein ausländischer Unternehmer? Dann bezahlen Sie die Umsatzsteuer.
- Ist der Käufer ein in den Niederlanden ansässiger Unternehmer? Dann bezahlt er die Umsatzsteuer.
- Baugrund
- Ist der Käufer eine Privatperson oder ein ausländischer Unternehmer? Dann bezahlen Sie die Umsatzsteuer.
- Ist der Käufer ein in den Niederlanden ansässiger Unternehmer? Dann bezahlt er die Umsatzsteuer.
- eine Immobilie, bei der Verkäufer und Käufer gemeinsam beantragen, die Befreiung nicht anzuwenden
Diese Option kann nur dann angewendet werden, wenn der Käufer mindestens 90% der Umsatzsteuer für den Verkauf absetzen kann. In diesem Fall bezahlt der Käufer die Umsatzsteuer, und zwar ungeachtet des Landes, in dem er ansässig ist.