Umsatzsteuer für Dienstleistungen
Sie erbringen eine Dienstleistung, wenn Sie gegen Bezahlung eine Leistung erbringen, bei der es sich nicht um eine Warenlieferung handelt. Beispielsweise, wenn Sie:
- Waren oder Personen befördern
- Musikaufführungen oder Theatervorstellungen organisieren
- Lizenzrechte erteilen
- als Berater tätig sind
- als Rechtsanwalt oder Rechnungsprüfer arbeiten
- Reparatur- oder Wartungstätigkeiten ausführen.
- Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienstleistungen (digitale Dienstleistungen) erbringen
Sie erbringen Dienstleistungen an Unternehmer
Ist Ihr Kunde ein Unternehmer, der in den Niederlanden ansässig ist, dann wird oft die Umsatzsteuer auf den Abnehmer der Dienstleistung verlagert. Das bedeutet, dass Ihr Kunde die Umsatzsteuer zahlt und nicht Sie. Sie bezahlen daher nur niederländische Umsatzsteuer, wenn die Dienstleistung in den Niederlanden steuerpflichtig ist und wenn die Umsatzsteuer nicht von Ihnen auf Ihren Kunden verlagert wird.
Sie erbringen Dienstleistungen an Privatpersonen
Erbringen Sie Dienstleistungen an Privatpersonen, für die Sie in den Niederlanden und in anderen EU-Ländern Umsatzsteuer zahlen müssen? Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist, können Sie möglicherweise die Nicht-EU-Regelung nutzen. Sie erledigen dann mit der Einzigen Anlaufstelle einmal die Mehrwertsteuererklärungen und Zahlungen für diese Dienstleistungen in allen EU-Ländern.
Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem anderen EU-Land als den Niederlanden? Dann können Sie womöglich die EU-Regelung nutzen. Informieren Sie sich über diese Regelung beim Finanzamt Ihres Niederlassungslandes.