Umsatzsteuer verlagern

Sie liefern Waren oder erbringen Dienstleistungen in den Niederlanden. Dann gelten für Sie die niederländischen Umsatzsteuervorschriften in der Regel nicht. Denn in diesen Fällen wird die Umsatzsteuer auf Ihren Kunden verlagert. Das heißt, dass Ihr Kunde die Umsatzsteuer bezahlt und nicht sie. Das gilt in folgenden Fällen:

  • Ihr Kunde ist ein Unternehmer, der in den Niederlanden ansässig ist oder eine feste Niederlassung hat.
  • Ihr Kunde ist eine juristische Person (zum Beispiel eine GmbH oder eine Stiftung), die in den Niederlanden ansässig ist.

Hinweis!

Wenn die Verlagerungsregelung für Sie gilt, dürfen Sie in Ihrer Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Ihre Rechnung muss den Vermerk 'Umsatzsteuer verlagert' enthalten. Sie dürfen allerdings die Umsatzsteuer für die Kosten absetzen, die Ihnen entstanden sind.

Beispiel für Verlagerung bei Waren

Sie sind ein deutscher Unternehmer und Sie haben Waren in Rotterdam, die Sie an einen in den Niederlanden ansässigen Unternehmer liefern. Ihr Kunde ist ein in den Niederlanden ansässiger Unternehmer. Die Umsatzsteuer wird auf Ihren Kunden verlagert. Sie erstellen eine Rechnung ohne Umsatzsteuer und geben in der Rechnung 'Umsatzsteuer verlagert' an.

Beispiel für Verlagerung bei Dienstleistungen

Sie sind ein belgischer Unternehmer und streichen in Maastricht ein Gebäude eines niederländischen Unternehmers. Ihr Kunde ist ein in den Niederlanden ansässiger Unternehmer. Die Umsatzsteuer wird auf Ihren Kunden verlagert. Sie erstellen eine Rechnung ohne Umsatzsteuer und geben in der Rechnung 'Umsatzsteuer verlagert' an.

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