Dienstleistungen erbringen

Sie erbringen Dienstleistungen an Unternehmen

Wenn Sie Dienstleistungen an Unternehmen erbringen, wird die Dienstleistung oft im Land Ihres Kunden besteuert. Das bedeutet, dass der Kunde die Umsatzsteuer im eigenen Land angibt. Sie verlagern dann die Umsatzsteuer auf diesen Unternehmer.

Für die nachfolgenden Dienstleistungen gelten abweichende Regelungen für den Ort, wo die Dienstleistung besteuert wird. Erbringen Sie eine dieser Dienstleistungen an Unternehmen? Und möchten Sie wissen, wo die Dienstleistung besteuert wird und wer die Umsatzsteuererklärung einreichen muss? Dann wenden Sie sich bitte an das SteuerTelefon Ausland.

Ausgenommene Dienstleistungen, die an Unternehmen erbracht werden:

  • Dienstleistungen, die mit Immobilien zusammenhängen
  • Dienstleistungen, die mit der Erteilung von Zugang zu Veranstaltungen auf dem Gebiet von Kultur, Kunst, Sport, Wissenschaft, Erholung oder Bildung zusammenhängen
  • Vermietung eines Transportmittels für kurze Zeiträume
  • Personenbeförderung
  • Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistungen

Sie erbringen Dienstleistungen an Privatpersonen

Wenn Sie Dienstleistungen an Privatpersonen erbringen, müssen Sie oft die Umsatzsteuer in Ihrem Niederlassungsland angeben. Für die nachfolgenden Dienstleistungen gelten abweichende Regeln für den Ort, an dem die Dienstleistung besteuert wird. Erbringen Sie eine dieser Dienstleistungen an Privatpersonen? Und möchten Sie wissen, wo die Dienstleistung besteuert wird? Dann wenden Sie sich bitte an das Steuer Telefon Ausland.

Ausgenommene Dienstleistungen, die an Privatpersonen erbracht werden:

  • Übertragung und Erteilung von Urheberrechten, Patenten, Lizenzrechten, Handelsmarken und ähnlichen Rechten
  • die (teilweise) Nicht-Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eines oben erwähnten Rechts
  • Werbedienste
  • Dienstleistungen durch Berater, Ingenieure, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer oder ähnliche Dienstleistungen
  • Datenverarbeitung und Informationsbeschaffung
  • Bereitstellung von Personal
  • Vermietung von beweglichen Sachen, mit Ausnahme von Transportmitteln
  • Finanzdienstleistungen, Versicherungsdienstleistungen und Banktätigkeiten, mit Ausnahme der Vermietung von Schließfächern
  • Transport- und Emissionsdienste mithilfe von Erdgas- und Stromverteilungssystemen (einschließlich der Erteilung von Zugang zu diesen Systemen) und damit zusammenhängende Dienstleistungen
  • Vermietung eines Transportmittels
  • Personenbeförderung oder Gütertransport
  • Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistungen
  • Dienstleistungen, die mit Kultur, Kunst, Sport, Wissenschaft, Erholung oder Bildung zusammenhängen
  • Tätigkeiten an Immobilien, einschließlich eines Sachverständigengutachtens
  • Vermittlung im Namen und auf Kosten von Dritten
  • Dienstleistungen, die mit Immobilien zusammenhängen
  • Aktivitäten, die mit Gütertransport zusammenhängen, wie Be- und Entladung, interner Transport und ähnliche Dienstleistungen

Digitale Dienstleistungen

Erbringen Sie digitale Dienstleistungen, wie Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienstleistungen, an Privatpersonen? Und Sie möchten wissen, wo die Dienstleistungen besteuert werden? Mehr dazu erfahren Sie unter Digitale Dienstleistungen.

Einzige Anlaufstelle für Mehrwertsteuererklärungen

Erbringen Sie Dienstleistungen an Privatpersonen, für die Sie in den Niederlanden und in anderen EU-Ländern Umsatzsteuer zahlen müssen? Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist, können Sie möglicherweise die Nicht-EU-Regelung nutzen. Sie erledigen dann mit der Einzigen Anlaufstelle einmal die Mehrwertsteuererklärungen und Zahlungen für diese Dienstleistungen in allen EU-Ländern.

Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem anderen EU-Land als den Niederlanden? Dann können Sie womöglich die EU-Regelung nutzen. Informieren Sie sich beim Finanzamt des Landes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.

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