Umsatzsteuererklärung und Zahlung von Umsatzsteuer

Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben, sind dabei einige verwaltungsrechtliche Verpflichtungen zu berücksichtigen. Meistens nehmen Sie die Umsatzsteueranmeldung vierteljährlich vor. Für die Anmeldungszeiträume bis 2013 einschließlich wird Ihnen die Umsatzsteuer-Anmeldung zugeschickt. Sie müssen das Formular ausfüllen, unterzeichnen und innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Steuerzeitraums zurücksenden. Die Anmeldung für die Anmeldungszeiträume ab Januar 2014 müssen Sie über eines unserer Portale vornehmen.

Auch sofern Sie in diesem Zeitraum keine Geschäfte in den Niederlanden getätigt haben oder sofern Sie Anspruch auf eine Rückerstattung der niederländischer Umsatzsteuer haben, müssen Sie die Umsatzsteueranmeldung vornehmen.

Stellt sich nach Ausfüllen der Steuererklärung heraus, dass Sie Umsatzsteuer bezahlen müssen? Dann haben Sie dafür bis zu 2 Monate nach Ende des Zeitraums, für den Sie die Steuerklärung einreichen, Zeit. Ist der Umsatzsteuerbetrag Ihrer Einkäufe und Kosten höher als der Umsatzsteuerbetrag, den Sie in den Niederlanden bezahlen? Dann können Sie die Differenz in Ihrer Steuererklärung zurückfordern.

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