Rückforderung niederländischer Umsatzsteuer für Unternehmer aus EU-Ländern

Sie möchten Ihre niederländische Umsatzsteuer, die Ihnen als Unternehmer in Rechnung gestellt worden ist, zurückfordern. Sie können Ihre niederländische Umsatzsteuer für die vergangenen 5 Jahre zurückfordern. Sie reichen Ihren Antrag auf Rückerstattung der niederländischen Umsatzsteuer elektronisch bei der Steuerbehörde des EU-Landes,  in dem Sie ansässig sind, ein.

Wichtiger Hinweis!

Reichen Sie Ihren elektronischen Antrag auf Rückerstattung der niederländischen Umsatzsteuer für das vorige Jahr vor dem 1. Oktober dieses Jahres bei der Steuerbehörde des EU-Landes, in dem Sie ansässig sind, ein. Nach jenem Datum ist dies in manchen EU-Ländern nicht mehr möglich.

Empfangsbestätigung

Sie haben einen Antrag auf Rückerstattung in Ihrem eigenen Land eingereicht? In diesem Fall leitet das Finanzamt jenes Landes den fraglichen Antrag an das niederländische Finanzamt weiter. Das niederländische Finanzamt schickt Ihnen an die E-Mail-Adresse, die Sie zu den Unternehmensangaben in Ihrem Rückerstattungsantrag angegeben haben, eine Empfangsbestätigung.

Haben Sie einen Monat nach der Einreichung Ihres Antrags noch keine Empfangsbestätigung erhalten? In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit Ihrem eigenen Finanzamt oder dem Steuertelefon Ausland in den Niederlanden in Verbindung.

Wie sieht es mit dem Fortgang meines Antrags aus?

Haben Sie einen Rückerstattungsantrag eingereicht und möchten wissen, wie es sich mit dem Fortgang Ihres Antrags verhält? In diesem Fall können Sie das Steuertelefon Ausland in den Niederlanden anrufen.

Wann erhalte ich einen Bescheid und mein Geld?

Sie erhalten innerhalb von 4 Monaten nach der Einreichung Ihres Antrags einen Bescheid des niederländischen Finanzamts. Darin steht, ob Ihr Antrag bewilligt, abgelehnt oder teilweise bewilligt worden ist. Im Falle der Bewilligung Ihres Rückerstattungsantrags zahlt das niederländische Finanzamt den Betrag spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach dem Verstreichen der besagten 4-monatigen Frist aus. Mitunter sind zur Beurteilung Ihres Rückerstattungsantrags ergänzende Informationen erforderlich. In diesem Fall gelten andere Fristen als die Viermonatsfrist.

Müssen Sie in den Niederlanden noch Steuern bezahlen? Dann können wir die Rückerstattung mit den zu zahlenden Steuern verrechnen, und kann es länger dauern, ehe Sie eine etwaige Restrückzahlung erhalten. Wenn wir die Rückerstattung verrechnen, werden Sie darüber benachrichtigt.

Bescheid oder Zahlung nicht fristgerecht erhalten?

Sollten Sie den Bescheid oder die Zahlung nicht fristgerecht erhalten, setzen Sie sich mit dem Steuertelefon Ausland in den Niederlanden in Verbindung. Sofern die äußerste Zahlungsfrist verstrichen ist und Sie noch kein Geld erhalten haben, können Sie für eine Zinserstattung in Frage kommen.

Schriftlicher Antrag auf Rückerstattung beim niederländischen Finanzamt

Wenn Sie keinen elektronischen Antrag mehr einreichen können, können Sie beim niederländischen Finanzamt manchmal einen schriftlichen Rückerstattungsantrag einreichen. Haben Sie Fragen über die schriftliche Rückerstattung der niederländischen Umsatzsteuer? Dann können Sie Kontakt mit dem Steuertelefon Ausland aufnehmen.

Unberechtigte Rückerstattungen

Stellt sich hinterher heraus, dass Sie zu Unrecht eine Rückerstattung erhalten haben? Dann können wir die Umsatzsteuer bis 5 Jahre nach Ablauf des Jahres der Rückerstattung nachfordern. Möglicherweise wird Ihnen dann auch eine Bußgeld auferlegt.

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