Umsatzsteuer zurückfordern für Unternehmer aus Nicht-EU-Ländern

Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU? Dann fordern Sie die Umsatzsteuer, die Sie in den Niederlanden bezahlt haben, mit dem Formular 'Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung für Unternehmer mit Sitz in Nicht-EU-Ländern' zurück. Reichen Sie Ihren Antrag vor dem 1. Juli des Jahres ein, das auf das Jahr folgt, für das Sie Umsatzsteuer zurückfordern.

Registrierungsnummer

Wir bearbeiten Ihren Antrag erst, nachdem Sie sich als ausländischer Unternehmer haben registrieren lassen. Haben Sie noch keine Registrierungsnummer? Mit dem Formular Anmeldung Unternehmen im Ausland können Sie diese beantragen. Legen Sie dem Formular keine Rechnungen bei.

Was Sie dem Antrag beifügen

Sie müssen Ihrem Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung folgende Dokumente beifügen:

  • Bescheinigung über Unternehmerschaft, vorzugsweise vom Finanzamt Ihres Landes
  • Rechnungen in Kopie
  • Einfuhrunterlagen

Bescheinigung über Unternehmerschaft

Als Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU müssen Sie dem Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung Dokumente beilegen, aus denen ersichtlich ist, dass Sie in Ihrem eigenen Land ein Unternehmer sind. Haben Sie bereits eine Bescheinigung eingereicht und ist jene Bescheinigung vor nicht mehr als einem Jahr ausgestellt worden? In diesem Fall brauchen Sie keine neue Bescheinigung mitzusenden.

Einfuhrunterlagen und Rechnungen in Kopie

Fügen Sie Ihrem Antrag die Einfuhrunterlagen und -rechnungen in Kopie bei, auf denen der Umsatzsteuerbetrag angegeben ist. Die Rechnungen werden Ihnen nach der Bearbeitung des Vorgangs nicht zurückgeschickt. Wir empfehlen Ihnen, Kopien der Rechnungen und Unterlagen für Ihre eigene Verwaltung anzufertigen.

Lassen Sie den Import von einem Zollspediteur ausführen? Dann erhalten Sie nicht die Originale der Einfuhrunterlagen. In diesem Fall finden Sie den Umsatzsteuerbetrag, den Sie beim Import bezahlt haben, auf der Rechnung des Zollspediteurs. Sie dürfen diesen Betrag (aber nicht die Einfuhrgebühren) abziehen oder zurückfordern.

Bis wann können Sie Umsatzsteuer zurückfordern?

Sie können die niederländische Umsatzsteuer bis zu 5 Jahre nach dem Jahr, in dem Ihnen die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, zurückfordern.
2019 können Sie noch Umsatzsteuer für die Jahre 2014 bis 2018 zurückfordern.

Wenn Sie einen Antrag für die Jahre 2014 bis 2017 einreichen, können Sie gegen unsere Entscheidung keine Berufung vor einem Gericht einlegen.

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