Export aus den Niederlanden in Nicht-EU-Länder

Exportieren Sie Waren in Nicht-EU-Länder? Dann wird diese Lieferung wird mit 0% Umsatzsteuer besteuert. Es ist unerheblich, ob Sie die Waren an eine Privatperson oder einen Unternehmer liefern. Allerdings müssen Sie in diesem Fall in Ihren Verwaltungsunterlagen nachweisen, dass die Waren die EU tatsächlich verlassen.

Ausfuhranmeldung

Wenn Sie Waren in Nicht-EU-Länder exportieren, geben Sie eine 'Ausfuhranmeldung' beim Zoll ab. Die Ausfuhranmeldung können Sie selbst ausfüllen, Sie können die Anmeldung aber auch von einem Zollspediteur einreichen lassen. Außerdem können Sie die Ausfuhranmeldung bei einem Zollamt an der Außengrenze der EU einreichen. Weitere Informationen über den Export in Nicht-EU-Länder erhalten Sie unter Zoll (nur auf Englisch und Niederländisch verfügbar).

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