Waren in den Niederlanden an Kunden in den Niederlanden verkaufen

Lieferung an Unternehmen

Verkaufen Sie Waren in den Niederlanden an Unternehmer, die in den Niederlanden ansässig sind? Dann gelten für Sie die Umsatzsteuervorschriften in der Regel nicht. Der Grund dafür ist, dass die Umsatzsteuer auf den Käufer der Waren verlagert wird. Das bedeutet, dass Ihr Kunde die Umsatzsteuer bezahlt und nicht Sie als Lieferant. Diese Verlagerung der Umsatzsteuer findet in den folgenden 2 Fällen statt:

  • Ihr Kunde ist ein Unternehmer, der in den Niederlanden ansässig ist oder eine feste Niederlassung hat.
  • Ihr Kunde ist eine juristische Person (zum Beispiel eine GmbH oder eine Stiftung), die in den Niederlanden ansässig ist und bei der es sich nicht um einen Unternehmer handelt.

Wenn Ihre Umsatzsteuer verlagert wird, weisen Sie in Ihrer Rechnung keine Umsatzsteuer aus. Geben Sie in Ihrer Rechnung den Vermerk 'Umsatzsteuer verlagert' und die USt-IdNr. Ihres Kunden an.

Beispiel

Sie nehmen an einer Computermesse in den Niederlanden teil. Für den Verkauf von Waren an Privatleute müssen Sie für diese Verkäufe niederländische Umsatzsteuer bezahlen. Für den Verkauf von Waren an niederländische Unternehmer gilt die Verlagerungsregelung. In diesem Fall muss Ihr Kunde die Umsatzsteuer bezahlen.

Lieferung an Privatleute oder ausländische Unternehmer

Liefern Sie in den Niederlanden Waren an Privatleute oder andere ausländische Unternehmer? Dann stellen Sie Umsatzsteuer in Rechnung. Sie geben in den Niederlanden eine Steuererklärung ab. Sie müssen sich außerdem beim niederländischen Finanzamt registrieren lassen.

Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU und liefern Sie Waren an Privatpersonen in den Niederlanden? Bei Waren, die sich noch nicht in der EU befinden, können Sie möglicherweise die Einfuhrregelung nutzen. Bei Waren, die sich bereits in den Niederlanden befinden, können Sie möglicherweise die EU-Regelung über das niederländische Finanzamt nutzen.

Ist Ihr Unternehmen in einem anderen EU-Land als den Niederlanden ansässig? Informieren Sie sich dann zu diesen Regelungen beim Finanzamt Ihres Niederlassungslandes.

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