Import aus EU-Ländern in die Niederlande: innergemeinschaftlicher Erwerb

Es liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, wenn Sie Waren kaufen, die von einem EU-Land in die Niederlande transportiert werden und der Lieferant ein Unternehmer ist. Die Lieferung wird im anderen EU-Land mit 0% besteuert. Auf die erworbenen Waren wird in den Niederlanden niederländische Umsatzsteuer erhoben.

Innergemeinschaftlicher Erwerb, wenn Sie nicht in den Niederlanden ansässig sind

Wenn Sie Waren in den Niederlanden erwerben, müssen Sie sich beim niederländischen Finanzamt registrieren lassen. Anschließend erhalten Sie eine niederländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese Nummer müssen Sie Ihrem Lieferanten mitteilen.

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt auch vor, wenn Sie Waren von Ihrem Unternehmen in einem anderen EU-Land in die Niederlande überführen. Dies bezeichnen wir als Überführung eigener Waren.

Beispiel für innergemeinschaftlichen Erwerb

Sie kaufen einen Posten Schuhe in Frankreich und lassen die Schuhe zu einem Lagerort in den Niederlanden transportieren. In diesem Fall nehmen Sie einen innergemeinschaftlichen Erwerb in den Niederlanden vor. Für den Kaufpreis der Schuhe bezahlen Sie in den Niederlanden Umsatzsteuer. Sie dürfen denselben Betrag als Vorsteuer abziehen.

Sie müssen sich beim niederländischen Finanzamt registrieren lassen und dort Ihre Steuererklärung einreichen. Anschließend erhalten Sie eine niederländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese Nummer müssen Sie dem französischen Schuhhersteller mitteilen. Daraufhin stellt der Lieferant Ihnen 0% Umsatzsteuer in Rechnung.

Beispiel für Überführung eigener Waren

Sie haben eine Maschinenfabrik in Italien. In einem niederländischen Lagerhaus haben Sie einen Warenvorrat an Ersatzteilen gelagert. Wenn Sie Ersatzteile von Italien in die Niederlande überführen, liegt Folgendes vor:

  • eine innergemeinschaftliche Lieferung Ihrer eigenen Waren in Italien
  • ein innergemeinschaftlicher Erwerb dieser Waren in den Niederlanden
    Diesen innergemeinschaftlichen Erwerb der Waren müssen Sie in den Niederlanden versteuern. Sie dürfen die Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen.

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