Checkliste für Einwanderung - was muss ich beachten?

Wenn Sie aus einem anderen Land in die Niederlande ziehen, müssen Sie viel organisieren. Hier finden Sie alle wichtigen Infos.

  • Ihre Steuerpflicht ändert sich
    Im Jahr Ihrer Einwanderung ändert sich die Art und Weise, wie Sie Steuern zahlen. Bis zu Ihrem Umzug in die Niederlande sind Sie:

    Ab dem Zeitpunkt Ihres Umzugs in die Niederlande sind Sie ein inländischer Steuerpflichtiger. Das bedeutet:

    • Sie zahlen Einkommensteuer in den Niederlanden.
    • Sie geben in den Niederlanden eine Einkommensteuererklärung ab.
    • Sie zahlen Einheitsversicherungsbeiträge und den Krankenversicherungsbeitrag, wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert sind.
  • Einen DigiD beantragen
    Sie brauchen einen DigiD, um eine Online-Einkommensteuererklärung abzugeben und Zuschläge zu beantragen. Wenn Sie noch keinen DigiD haben, können Sie den Login unter DigiD beantragen (auf Niederländisch) anfordern.
  • Eine Einkommensteuererklärung abgeben
    Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, erhalten Sie meistens einen Brief von uns, in dem wir Sie auffordern, eine Steuererklärung abzugeben. Wenn Sie kein Steuererklärungsschreiben erhalten, können Sie selbst prüfen, ob Sie Steuern zahlen müssen oder eine Erstattung bekommen. Gehen Sie zu Mijn Belastingdienst (auf Niederländisch), melden Sie sich mit Ihrem DigiD an und füllen Sie die Online-Steuererklärung aus.
    Wichtig!
    Auch für das Jahr, in dem Sie in die Niederlande ziehen, können Sie eine Online-Steuererklärung abgeben. Lesen Sie mehr unter Wie gebe ich eine Steuererklärung ab, für das Jahr meiner Auswanderung oder Einwanderung?
  • Zuschläge - informieren Sie sich, ob Sie Anspruch darauf haben
    Haben Sie eine Krankenversicherung, eine Mietwohnung oder Kinder? Dann erhalten Sie dafür womöglich einen Beitrag zu den Kosten. Ein solcher Beitrag wird als Zuschlag oder Zuschuss bezeichnet. Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Zuschläge auf Niederländisch) haben.
  • Soziale Sicherheit – Sie wollen nicht versichert sein
    Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, sind Sie in der Regel automatisch für die Einheitsversicherungen versichert. Sie müssen auf Ihren Lohn oder Ihre Leistung Einheitsversicherungsbeiträge zahlen. Wollen Sie nicht versichert sein? Dann können Sie bei der SVB eine Befreiung beantragen für AOW, Anw, das Kindergeld und Wlz. Dafür gelten bestimmte Bedingungen.

    Haben Sie eine Befreiung oder eine Bescheinigung, dass Sie nicht Wlz-versichert sind? Dann brauchen Sie keine Beiträge mehr zu zahlen. Aber dann sind Sie auch nicht mehr für diese Regelungen versichert.

  • Bürgerservicenummer - melden Sie sich bei Ihrer Stadt/Gemeinde an
    Die Bürgerservicenummer ist Ihre eigene Nummer für den Kontakt mit den niederländischen Behörden. Sie erhalten diese Nummer, wenn Sie sich bei der Stadt/Gemeinde, in der Sie wohnen werden, anmelden. Bitte legen Sie bei Ihrer Anmeldung ein Ausweisdokument vor.
  • Umzugsgut mitnehmen– wie verhält es sich mit dem Zoll?
    Normalerweise müssen Sie für Ihr Übersiedlungsgut keine Steuern zahlen, wenn Sie in die Niederlande ziehen. Hier erfahren Sie mehr über internationale Umzüge und den Zoll (auf Niederländisch).
  • Alles für Ihr Auto oder Ihr Motorrad erledigen
    Melden Sie Ihr Auto oder Motorrad beim RDW für den Import in die Niederlande an. So erhalten Sie ein niederländisches Kfz-Kennzeichen. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie unter In die Niederlande umziehen und Ihr Fahrzeug mitnehmen (auf Niederländisch).

    Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie das SteuerTelefon Auto an.
  • Übermitteln Sie uns Ihre Kontonummer
    Wir benötigen Ihre Kontonummer, um Ihnen die Steuererstattungen zukommen zu lassen. Verwenden Sie zu diesem Zweck das Formular Opgaaf rekeningnummer particulieren ( Angabe Kontonummer Privatpersonen (auf Niederländisch)).