Definitivbesteuerungen

Die Lohnsteuer/der Einheitsversicherungsbeitrag, die/den Sie normalerweise vom Lohn Ihres Arbeitnehmers einbehalten, bezahlen Sie an uns. Tatsächlich bezahlt der Arbeitnehmer diesen Betrag. Aber für bestimmte Lohnarten bezahlen Sie als Arbeitgeber selbst die Lohnsteuer/den Einheitsversicherungsbeitrag; dabei handelt sich um die so genannte Definitivbesteuerung. Lohn, für den Sie Definitivsteuer bezahlen, gehört nicht zum Lohn des Arbeitnehmers und steht nicht auf seiner Gehaltsabrechnung oder Jahresübersicht. Der definitiv besteuerte Lohn ist also auch nicht Bestandteil des Gesamteinkommens für die Einkommenssteuer. Der Arbeitnehmer kann die Definitivsteuer, die Sie für diesen Lohn bezahlen, nicht mit der Einkommensteuer/dem Einheitsversicherungsbeitrag verrechnen.

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