Lohn aus einem aktuellen oder früheren Beschäftigungsverhältnis

Lohn aus einem aktuellen  Beschäftigungsverhältnis

Lohn aus einem aktuellen Beschäftigungsverhältnis ist Lohn des Arbeitnehmers für die Arbeit, die er leistet. Das beinhaltet unter anderem das regelmäßige Gehalt, das Urlaubsgeld, das 13. Monatsgehalt, Gratifikationen und Tantiemen. Es ist unerheblich, wann Sie diesen Lohn auszahlen. Urlaubsgeld, das Sie nach dem Ende eines Dienstverhältnisses auszahlen, ist beispielsweise auch Lohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis.

Lohn aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis

Lohn aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis ist keine Vergütung für die Arbeit an sich, sondern etwas, das der Arbeitnehmer erhält, weil er früher gearbeitet hat. Mehrere Leistungen, einschließlich Renten- und Vorruhestandsbezüge, sind zum Beispiel Lohn aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis. Auch Entlassungsabfindungen sind Lohn aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis. Für das Lohn aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis berechnen Sie die Lohnsteuer/den Einheitsversicherungsbeitrag, den einkommensabhängigen Krankenversicherungsbeitrag und in manchen Fällen auch die Arbeitnehmerversicherungsbeiträge. Siehe auch Einheitlicher Lohnbegriff für die Lohnabgaben.

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