Kopie des Personalausweises erstellen

Sobald Sie die Identität Ihres Arbeitnehmers festgestellt haben, müssen Sie eine Kopie seines Ausweises erstellen. Die Kopie muss leserlich sein, und das Foto muss erkennbar sein. Bei einem Reisepass brauchen nur die Seiten kopiert werden, die Informationen enthalten, d.h. die Angaben zur Person, die Unterschrift und dergleichen. Bei einem Personalausweis müssen Sie die Vorder- und die Rückseite kopieren.

Auf der Kopie muss die Nummer des Ausweises stehen. Außerdem muss aus der Kopie hervorgehen, um welche Art von Ausweis es sich handelt. Wenn das nicht der Fall ist, müssen Sie die Art des Ausweises und die Nummer in der Lohnbuchhaltung erfassen. Die Kopie muss in der Lohnbuchhaltung bis mindestens 5 Kalenderjahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers.

Hinweis!

Beim Reisepass, Modell 2013 und dem Personalausweis, Modell 2013 müssen Sie auch die Seite mit der Bürgerservicenummer (BSN) kopieren.

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