Ihr Arbeitnehmer arbeitet auf dem niederländischen Kontinentalsockel

Wenn Ihr Unternehmen an mindestens 30 aufeinander folgenden Tagen im niederländischen Teil des Kontinentalsockels Tätigkeiten verrichtet (zum Beispiel auf einer Bohrinsel oder an Bord eines Versorgungsschiffes), sind Sie für Arbeitnehmer, die diese Tätigkeiten durchführen, einbehaltungspflichtig. Wenn Sie einbehaltungspflichtig sind, müssen Sie sich bei uns schriftlich als Arbeitgeber anmelden. Sie melden sich bei uns an mit dem Formular 'Anmeldung Unternehmen im Ausland'.

Wenn in einem Steuerabkommen festgelegt ist, dass Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden Steuern für sein Einkommen bezahlen muss, behalten Sie vom Lohn Ihres Arbeitnehmers Lohnsteuer ein.

Wenn in einer Sozialversicherungsverordnung, einem Sozialversicherungsabkommen oder nationalen Gesetz festgelegt ist, dass Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden sozialversichert ist, müssen Sie den Einheitsversicherungsbeitrag einbehalten, die Arbeitnehmerversicherungsbeiträge bezahlen und den Krankenversicherungsbeitrag einbehalten oder den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung bezahlen.

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