Sie sind einbehaltungspflichtig
Wenn Sie als Arbeitgeber einbehaltungspflichtig sind, dann gilt das für die Lohnsteuer (wenn Ihr Arbeitnehmer Steuern für seinen Lohn bezahlen muss) und den Einheitsversicherungsbeitrag (wenn Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden sozialversichert ist).
In den folgenden Fällen sind Sie in den Niederlanden einbehaltungspflichtig:
- Sie verfügen über eine feste Niederlassung in den Niederlanden.
- Ihr Arbeitnehmer arbeitet auf dem niederländischen Kontinentalsockel.
- Sie entsenden oder leihen Personal aus oder stellen Personal in die Niederlande ab.
- Sie entscheiden sich für die Einbehaltungspflicht.