Sie sind einbehaltungspflichtig
Wenn Sie als Arbeitgeber einbehaltungspflichtig sind, dann gilt das für die Lohnsteuer (wenn Ihr Arbeitnehmer Steuern für den Lohn bezahlen muss) und den Einheitsversicherungsbeitrag (wenn Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden sozialversichert ist).
In den folgenden Fällen sind Sie in den Niederlanden einbehaltungspflichtig: