Befreiungen

Manche Waren und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbefreit. Wenn Sie umsatzsteuerbefreit sind, bezahlen Sie keine Umsatzsteuer und ziehen auch keine Umsatzsteuer ab. Die Umsatzsteuer für Kosten und Investitionen im Zusammenhang mit befreiten Waren und Dienstleistungen können Sie nicht zurückfordern. Unter anderem sind folgende Waren und Dienstleistungen umsatzsteuerbefreit:

  • Vermietung oder Verkauf von Immobilien, die älter als 2 Jahre sind
  • Bildung und Erziehung
  • Dienstleistungen im Gesundheitswesen
  • Sportverbände und -vereine
  • Dienstleistungen sozial-kultureller Einrichtungen
  • Finanzdienstleistungen und Versicherungen
  • Kinderbetreuung
  • Pflegedienstleistungen und Haushaltstätigkeiten
  • Dienstleistungen von Komponisten, Autoren und Journalisten
  • Spendensammlung

Eine ausführliche Übersicht über die befreiten Berufe, Waren und Dienstleistungen finden Sie bei den Informationen für inländische Unternehmer unter Vrijstellingen (nur auf Niederländisch verfügbar).

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