Umsatzsteuersätze

In den Niederlanden gibt es 3 Umsatzsteuersätze:

  • den 0%-Satz
  • den 9%-Satz
  • den 21%-Satz

0%-Satz

Der 0%-Satz gilt für (ausländische) Unternehmer, die von den Niederlanden aus Handel mit dem Ausland treiben. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Lieferung von Waren aus den Niederlanden in ein anderes EU-Land. Aber auch für manche Dienstleistungen, die in den Niederlanden erbracht werden, gilt der 0%-Satz. Es geht dabei um Dienstleistungen, die mit grenzüberschreitenden Geschäften zu tun haben, wie Dienstleistungen für den internationalen Warentransport oder Arbeiten an Waren, exportiert nach Nicht-EU-Ländern. Auch auf die internationale Personenbeförderung findet der 0%-Satz Anwendung. Weitere Informationen über die Anwendung des 0%-Satzes finden Sie unter Export aus den Niederlanden in andere EU-Länder: innergemeinschaftliche Lieferung und Export aus den Niederlanden in Nicht-EU-Länder. Die Anwendung des 0%-Satzes bedeutet, dass Sie Anspruch auf Umsatzsteuerabzug haben.

9%-Satz

Der 9%-Satz wird auch als ermäßigter Steuersatz bezeichnet. Dieser Satz gilt für zahlreiche gängige Produkte oder Dienstleistungen wie Speisen und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen, Arzneimittel, Bücher, Tageszeitungen und Zeitschriften.

Eine ausführliche Übersicht über die Waren und Dienstleistungen, für die der 9%-Satz gilt, finden Sie bei den Informationen für inländische Unternehmer unter Tarieven en vrijstellingen (nur auf Niederländisch verfügbar).

21%-Satz

Der 21%-Satz wird auch als Regelsteuersatz oder allgemeiner Steuersatz bezeichnet. Gilt für Sie weder eine Befreiung, die Verlagerungsregelung, der 0%-Satz noch der 9%-Satz? Dann berechnen Sie 21% Umsatzsteuer.

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