Export aus den Niederlanden in andere EU-Länder: innergemeinschaftliche Lieferung

Exportieren Sie von den Niederlanden aus Waren an Unternehmer in anderen EU-Ländern als den Niederlanden? Das bezeichnen wir als innergemeinschaftliche Lieferung. Diese Lieferung wird mit 0% Umsatzsteuer besteuert. Für den Abnehmer der Waren ist dies ein innergemeinschaftlicher Erwerb in dem EU-Land, in das die Waren geliefert werden. In diesem Land muss er die Umsatzsteuer bezahlen.

0%-Satz bei Export in andere EU-Länder

Es handelt sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, wenn Sie 2 Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie transportieren die Waren in ein anderes EU-Land. Das muss anhand Ihrer Verwaltungsunterlagen nachweisbar sein. Zum Beispiel in Form von Bestellformularen, Auftragsbestätigungen und Transportunterlagen.
  • Bei Ihrem Abnehmer handelt es sich um einen Unternehmer. Er hat eine USt-IdNr. in dem Land, in das die Waren transportiert werden.

Erfüllen Sie nicht beide Voraussetzungen? Zum Beispiel weil Ihr Abnehmer eine Privatperson ist oder keine USt-IdNr. hat? Dann gilt der 0%-Satz nicht. In diesem Fall müssen Sie die Umsatzsteuer berechnen, ausweisen und bezahlen.

Überführung eigener Waren

Verbringen Sie eigene Waren von den Niederlanden in ein anderes EU-Land, zum Beispiel zu Ihrem Unternehmen? Dann gilt das auch als eine innergemeinschaftliche Lieferung in den Niederlanden. Es liegt darüber hinaus ein innergemeinschaftlicher Erwerb in dem Land vor, in das die Waren transportiert werden.

Eine innergemeinschaftliche Lieferung wird in den Niederlanden mit 0% Umsatzsteuer besteuert. Dennoch müssen Sie sich auf jeden Fall bei uns registrieren. Die innergemeinschaftliche Lieferung müssen Sie in Ihrer Umsatzsteuererklärung angeben. Außerdem müssen Sie ein Formular zur Anmeldung innergemeinschaftlicher Leistungen (ICP-Erklärung) ausfüllen.

Hinweis!

Geben Sie bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung auf der Rechnung Ihre eigene niederländische USt-IdNr. und die Ihres Abnehmers an.

Beispiel

Sie importieren Waren aus China in die Niederlande. Anschließend verbringen Sie diese Waren zu Ihrem Unternehmen in Frankreich. Nach dem Import aus China führen Sie also eine innergemeinschaftliche Lieferung nach Frankreich durch. Sie geben diese Lieferung in Ihrer niederländischen Steuererklärung an. In dieser Steuererklärung können Sie die Umsatzsteuer, die Sie beim Import aus China bezahlt haben, absetzen.

Außerdem müssen Sie eine ICP-Erklärung für das Quartal einreichen, in dem Sie die Waren zu Ihrem Unternehmen verbringen. In diesem Formular geben Sie die USt-IdNr. Ihres Unternehmens in Frankreich an.

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