Formular zur Anmeldung innergemeinschaftlicher Leistungen (ICP-Erklärung)
Liefern Sie von den Niederlanden aus Waren im innergemeinschaftlichen Verkehr? Dann müssen Sie nach Ende eines Quartals eine Anmeldung innergemeinschaftlicher Leistungen (ICP-Erklärung) ausfüllen. In dieser Erklärung ist Folgendes anzugeben:
- die USt-IdNr. Ihrer Abnehmer
- für jeden Abnehmer der Gesamtbetrag der innergemeinschaftlichen Lieferungen aus den Niederlanden in jenem Quartal
Wo finden Sie die ICP-Erklärung?
Sie können die ICP-Erklärung aus dem geschützten Bereich unserer Website abrufen.
Wenn Ihre ICP-Erklärung viele Zeilen mit Leistungen umfasst, ist die ICP-Erklärung über die Website des Finanzamtes für Sie weniger geeignet, da Sie die ICP-Erklärung nämlich von Hand ausfüllen. Auch können Sie pro Rubrik maximal 100 Zeilen ausfüllen.
Wenn eine Rubrik mehr Zeilen umfasst, dann müssen Sie Ihre elektronische ICP-Erklärung mit einer geeigneten Software erstellen, da für die meisten Softwareprogramme keine Höchstanzahl an Listenzeilen gilt. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Softwarehersteller.