Formular zur Anmeldung innergemeinschaftlicher Leistungen (ICP-Erklärung)

Liefern Sie von den Niederlanden aus Waren im innergemeinschaftlichen Verkehr? Dann müssen Sie nach Ende eines Quartals eine Anmeldung innergemeinschaftlicher Leistungen (ICP-Erklärung) ausfüllen. In dieser Erklärung ist Folgendes anzugeben:

  • die USt-IdNr. Ihrer Abnehmer
  • für jeden Abnehmer der Gesamtbetrag der innergemeinschaftlichen Lieferungen aus den Niederlanden in jenem Quartal

Wo finden Sie die ICP-Erklärung?

Sie können die ICP-Erklärung aus dem geschützten Bereich unserer Website abrufen.

Wenn Ihre ICP-Erklärung viele Zeilen mit Leistungen umfasst, ist die ICP-Erklärung über die Website des Finanzamtes für Sie weniger geeignet, da Sie die ICP-Erklärung nämlich von Hand ausfüllen. Auch können Sie pro Rubrik maximal 100 Zeilen ausfüllen.

Wenn eine Rubrik mehr Zeilen umfasst, dann müssen Sie Ihre elektronische ICP-Erklärung mit einer geeigneten Software erstellen, da für die meisten Softwareprogramme keine Höchstanzahl an Listenzeilen gilt. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Softwarehersteller.

Hinweis!

Sie müssen die ICP-Erklärung innerhalb von 2 Monaten nach Ende des Zeitraums einreichen, für den Sie die Erklärung abgeben. Dieser Tag ist im Kopf des Formulars angegeben. Haben Sie in einem Quartal keine innergemeinschaftlichen Leistungen erbracht? Dann brauchen Sie keine ICP-Erklärung einzureichen.

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