Vollmacht

Wenn Sie in den Niederlanden eine Steuererklärung abgeben müssen oder Umsatzsteuer zurückfordern möchten, können Sie das selbstverständlich selbst tun. Aber Sie können auch einer anderen Person eine Vollmacht erteilen, Sie gegenüber dem Finanzamt zu vertreten. Die von Ihnen bevollmächtigte Person kann für Sie unter anderem:

Vollmachten werden in der Regel an Buchhaltungsbüros oder Steuerberater erteilt. Für eine solche Vollmacht gelten keine Voraussetzungen. Sie entscheiden selbst, wen Sie bevollmächtigen und in welchen Angelegenheiten die bevollmächtigte Person Sie vertreten darf.

Hinweis!

Sie bleiben weiterhin selbst für die Einhaltung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen verantwortlich, auch wenn Sie einen Bevollmächtigten einsetzen. Sie bleiben ein ausländischer Unternehmer, wenn Sie sich von einem Bevollmächtigten vertreten lassen.

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