Formular zur Anmeldung innergemeinschaftlicher Leistungen (ICP-Erklärung)
Liefern Sie von den Niederlanden aus Waren im innergemeinschaftlichen Verkehr? Dann müssen Sie nach Ende eines Quartals eine Anmeldung innergemeinschaftlicher Leistungen (ICP-Erklärung) ausfüllen. In dieser Erklärung ist Folgendes anzugeben:
- die USt-IdNr. Ihrer Abnehmer
- für jeden Abnehmer der Gesamtbetrag der innergemeinschaftlichen Lieferungen aus den Niederlanden in jenem Quartal
Wo finden Sie die ICP-Erklärung?
Sie können die ICP-Erklärung aus dem geschützten Bereich unserer Website abrufen.