Export aus den Niederlanden in andere EU-Länder: innergemeinschaftliche Lieferung
Exportieren Sie von den Niederlanden aus Waren an Unternehmer in anderen EU-Ländern als den Niederlanden? Das bezeichnen wir als innergemeinschaftliche Lieferung. Diese Lieferung wird mit 0% Umsatzsteuer besteuert. Für den Abnehmer der Waren ist dies ein innergemeinschaftlicher Erwerb in dem EU-Land, in das die Waren geliefert werden. In diesem Land muss er die Umsatzsteuer bezahlen.
0%-Satz bei Export in andere EU-Länder
Es handelt sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, wenn Sie 2 Voraussetzungen erfüllen:
- Sie transportieren die Waren in ein anderes EU-Land. Das muss anhand Ihrer Verwaltungsunterlagen nachweisbar sein. Zum Beispiel in Form von Bestellformularen, Auftragsbestätigungen und Transportunterlagen.
- Bei Ihrem Abnehmer handelt es sich um einen Unternehmer. Er hat eine USt-IdNr. in dem Land, in das die Waren transportiert werden.
Erfüllen Sie nicht beide Voraussetzungen? Zum Beispiel weil Ihr Abnehmer eine Privatperson ist oder keine USt-IdNr. hat? Dann gilt der 0%-Satz nicht. In diesem Fall müssen Sie die Umsatzsteuer berechnen, ausweisen und bezahlen.
Überführung eigener Waren
Verbringen Sie eigene Waren von den Niederlanden in ein anderes EU-Land, zum Beispiel zu Ihrem Unternehmen? Dann gilt das auch als eine innergemeinschaftliche Lieferung in den Niederlanden. Es liegt darüber hinaus ein innergemeinschaftlicher Erwerb in dem Land vor, in das die Waren transportiert werden.
Eine innergemeinschaftliche Lieferung wird in den Niederlanden mit 0% Umsatzsteuer besteuert. Dennoch müssen Sie sich auf jeden Fall bei uns registrieren. Die innergemeinschaftliche Lieferung müssen Sie in Ihrer Umsatzsteuererklärung angeben. Außerdem müssen Sie ein Formular zur Anmeldung innergemeinschaftlicher Leistungen (ICP-Erklärung) ausfüllen.