Vereinfachte ABC-Lieferung

Bei der normalen ABC-Lieferung verkauft Unternehmer A an B und B an C. Die Waren gehen direkt von A nach C. Wenn der Transport im Rahmen der Lieferung A-B erfolgt, muss B sich im Land von C registrieren lassen und dort die Erklärung einreichen. Diese Registrierung und die MwSt.-Erklärung sind bei einer vereinfachten ABC-Lieferung nicht erforderlich.

Keine Registrierung erforderlich

Sie können Ihre Lieferung an C in den Niederlanden verzollen, wenn Sie folgende 3 Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind als ausländischer Unternehmer Zwischenhändler B.
  • Sie müssen für andere besteuerte Aktivitäten bereits in den Niederlanden die MwSt.-Erklärung abgeben.
  • Sie wollen sich nicht als Unternehmer im Land von C registrieren lassen.

Der Vorteil für Sie ist, dass Sie sich nicht im Land von C zu registrieren brauchen. Wenn Sie im Land C registriert sind, können Sie die Regelung der vereinfachten ABC-Lieferung also nicht anwenden.

Was müssen Sie tun?

Wenn Sie Zwischenhändler B sind, erhalten Sie eine Rechnung mit 0% MwSt. Sie nehmen diesen Ankauf nicht in Ihre MwSt.-Erklärung auf. Den 2. Geschäftsabschluss (von Ihnen nach C) bezeichnen Sie als eine innergemeinschaftliche Lieferung. Sie schicken eine Rechnung ohne MwSt. Diese Rechnung muss zusätzliche Anforderungen erfüllen. Dabei geben Sie die Lieferung in Ihrer MwSt.-Erklärung an und Sie nehmen diese in Ihrer ICP-Erklärung. Unternehmer C berechnet selbst die geschuldete MwSt. und gibt diese in seinem Land an.

Voraussetzungen und Anforderungen

Sie dürfen die vereinfachte Regelung anwenden, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

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