Voraussetzungen bei einer vereinfachten ABC-Lieferung
Wenn Sie die vereinfachte ABC-Regelung anwenden, haben Sie weniger Verpflichtungen. Sie brauchen sich nicht im Land Ihres Kunden registrieren zu lassen, wenn Sie bei ABC-Lieferungen innerhalb der EU Zwischenhändler B sind. Sie müssen allerdings die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie können belegen, dass Sie die Waren von A gekauft haben mit dem Zweck, diese an C weiterzuverkaufen. Das weisen Sie mit zum Beispiel einem Vertrag oder einem Angebot nach.
- Es gibt 3 Unternehmer, die jeder in einem unterschiedlichen EU-Land eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben.
- Sie vereinbaren mit A den Transport der Waren.
- Die Waren gehen von A direkt nach C in das Land von C.
- Sie sind im Land von C nicht registriert.
- Sie müssen für andere besteuerte Aktivitäten bereits in den Niederlanden die MwSt.-Erklärung abgeben.
- Ihre innergemeinschaftliche Lieferung an C nehmen Sie in Ihre MwSt.-Erklärung und in Ihrer ICP-Erklärung auf.
Zusätzliche Anforderungen an Ihre Rechnung
Wenn Sie bei einer ABC-Lieferung Zwischenhändler B sind, müssen Sie bei der Anwendung der vereinfachten ABC-Regelung, neben den normalen Anforderungen an eine Rechnung, in Ihrer Rechnung an C folgende zusätzliche Angaben aufführen:
- Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von Abnehmer C im Land von C
- die Angabe:
- 'Verlagerung vereinfachte ABC-Regelung' oder
- 'innergemeinschaftliche Lieferung'
Damit setzen Sie Abnehmer C davon in Kenntnis, dass er die MwSt. angeben muss, weil Sie von der vereinfachten Regelung Gebrauch machen.