ABC-Lieferung innerhalb der EU

An einer ABC-Lieferung sind immer mindestens 3 Unternehmer aus 1 oder mehr Ländern beteiligt. Bei einer solchen Lieferung verkauft Unternehmer A an B und B verkauft weiter an C. A liefert die Waren direkt an C. Es ist von 2 Geschäftsabschlüssen die Rede. Wer bezahlt die MwSt., wenn von einer ABC-Lieferung innerhalb der EU die Rede ist? Unternehmer A, B oder C?

Beispiel einer ABC-Lieferung

Ölgesellschaft A in Hamburg verkauft eine Partie Rohöl an Ölgesellschaft B in Rotterdam, die ihrerseits die Partie Öl an Ölhandler C in Italien weiterverkauft. Ölgesellschaft B hat A beauftragt, die Waren direkt nach C in Italien zu bringen. Der Transport nach Italien ist demnach Bestandteil der Lieferung von A an B.

1. Lieferung

Die 1. Lieferung von A nach B ist eine Lieferung an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land. Weil der Transport Bestandteil dieser Lieferung ist, stellt dies eine innergemeinschaftliche Lieferung dar. A schickt eine Rechnung mit 0% MwSt. B muss sich in Italien als MwSt.-pflichtiger Unternehmer registrieren lassen und gibt dort seinen innergemeinschaftlichen Erwerb an.

2. Lieferung

Die 2. Lieferung (von B an C) ist eine inländische Lieferung in Italien (weil das Öl in Italien geblieben ist) zwischen 2 Unternehmern. B stellt C demnach italienische MwSt. in Rechnung.

Vereinfachte ABC-Lieferung

Um es dem Zwischenhändler B leichter zu machen, ist eine ABC-Lieferung auch ohne Registrierung im Land von C möglich. Sie finden hier weitere Informationen über:

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