Bürgerservicenummer

Um in den Niederlanden arbeiten zu können, benötigt Ihr Arbeitnehmer eine Bürgerservicenummer (BSN). Die BSN ist in niederländischen Pässen und auf niederländischen Personalausweisen zu finden.

Für Arbeitnehmer aus dem Ausland, die noch nicht über eine BSN verfügen, gilt Folgendes:

  • Arbeitnehmer, die sich weniger als 4 Monate in den Niederlanden aufhalten, müssen sich bei einer der 19 Gemeinden mit einem Schalter für die Registrierung von Nichtansässigen (RNI-Schalter) anmelden.
  • Arbeitnehmer, die sich 4 Monate oder länger in den Niederlanden aufhalten, müssen sich bei der Gemeinde in der Grundregistrierung von Personen (BRP) anmelden.

Nach der Anmeldung erhält Ihr Arbeitnehmer eine Kopie der registrierten Daten, einschließlich seiner BSN. Weitere Informationen über RNI und BRP finden Sie unter rvig.nl (nur auf Niederländisch).

Beim Antrag einer BSN müssen Arbeitnehmer:

  • sich mit einem gültigen und originalen Personalausweis ausweisen können
  • einen gültigen Aufenthaltsvermerk in ihrem Reisepass haben, aus dem hervorgeht, dass sie in den Niederlanden arbeiten dürfen, wenn sie aus einem Nicht-EWR-Land kommen
    Obwohl die Schweiz ein Nicht-EWR-Land ist, benötigen Arbeitnehmer aus der Schweiz keinen Aufenthaltsvermerk in ihrem Pass.

Hinweis!

Es gibt eine Ausnahme für Künstler und Berufssportler, die im Ausland leben: Sie benötigen keine BSN.

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