Anmeldung als Arbeitgeber

Möchten Sie sich als ausländischer Arbeitgeber beim niederländischen Finanzamt anmelden? Dann füllen Sie das Formular „Anmeldung Unternehmen im Ausland“ aus.

Wenn Sie sich angemeldet haben

Wenn Sie sich als Arbeitgeber angemeldet haben, erhalten Sie von uns:

  • Eine Lohnsteuernummer (innerhalb 1 Woche)
    Sie benötigen diese Nummer, um eine Lohnsteuererklärung abzugeben. Sie geben sie auch immer in Ihrem Schriftverkehr mit uns an.
  • Ein „Lohnsteuererklärungsschreiben“ (innerhalb 1 Woche)
    In diesem Schreiben sind die Steuerzeiträume aufgeführt, für die Sie eine Erklärung abgeben müssen. Dieses Schreiben erhalten Sie jedes Jahr erneut im November.

Wenn Sie Arbeitnehmer haben, für die Sie Arbeitnehmerversicherungsbeiträge zahlen müssen, erhalten Sie auch:

  • ein Schreiben, aus dem hervorgeht, welchem Sektor Sie angehörenn (innerhalb von 3 Wochen)
    Die Einteilung bestimmt die Höhe des Prozentsatzes der differenzierten Beitrag zur Arbeitswiedereingliederungskasse (Whk). Diesen Prozentsatz verwenden Sie für die Berechnung der Beitrag in der Erklärung.
  • ein Schreiben mit dem Prozentsatz für die differenzierte Beitrag Whk (innerhalb von 4 Wochen)
    Sie erhalten das Schreiben mit diesem Prozentsatz jedes Jahr im Dezember.

Spätere Anmeldung für die Arbeitnehmerversicherungen

Sie sind bereits als Arbeitgeber angemeldet und zahlen noch keine Arbeitnehmerversicherungsbeiträge? Wenn Sie dann Mitarbeiter einstellen, für die Sie diese Beiträge zahlen müssen, melden Sie dies mit dem Formular „Melding Loonheffingen Premies werknemersverzekeringen betalen“ (Meldung Lohnsteuern zur Zahlung der Arbeitnehmerversicherungsbeiträge, nur auf Niederländisch verfügbar).

Nachdem der 1. Arbeitnehmer, für den Sie Beiträge zahlen müssen, angefangen hat, erhalten Sie:

  • ein Schreiben, aus dem hervorgeht, welchem Sektor Sie angehören (innerhalb von 3 Wochen)
  • ein Schreiben mit dem Prozentsatz für die differenzierte Beitrag Whk (innerhalb von 4 Wochen)

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