Steuerzeitraum
Der Steuerzeitraum ist der Zeitraum, für den Sie Ihre Steuererklärung einreichen. Dieser Zeitraum umfasst in der Regel einen Monat oder 4 Wochen.
Steuererklärungsbrief
Wenn Sie eine Steuererklärung einreichen müssen, erhalten Sie von uns im November den 'Lohnsteuererklärungsbrief' für das kommende Jahr. Wenn Sie sich im Laufe des Jahres als Arbeitgeber anmelden, erhalten Sie den Steuererklärungsbrief nach der Anmeldung.
Der Steuererklärungsbrief enthält die Steuerzeiträume, für die Sie im kommenden Jahr eine Steuererklärung einreichen müssen, und die entsprechenden Abgabe- und Zahlungsfristen. Sie können die Abgabe- und Zahlungsfristen hier herunterladen (nur auf Niederländisch verfügbar). Auf der Rückseite des 'Lohnsteuererklärungsbriefs' stehen die Zahlungskennzeichen der Steuerzeiträume.
Reichen Sie auch dann eine Steuererklärung ein, wenn Sie keine Löhne und Lohnsteuern zu erklären haben
Sie reichen auch in diesen Fällen eine Lohnsteuererklärung ein:
- Sie haben in einem Steuerzeitraum keine Arbeitnehmer. In diesem Fall reichen Sie eine so genannte Nullerklärung ein. Sie tragen keine Arbeitnehmerdaten ein. Der kollektive Teil der Erklärung bleibt leer oder Sie tragen dort '0' ein.
- Sie haben zwar Arbeitnehmer in einem Steuerzeitraum, aber Sie haben keine Löhne ausgezahlt. In diesem Fall reichen Sie eine so genannte Nullerklärung ein. Sie tragen alle Arbeitnehmerdaten ein, tragen aber für Löhne, Lohnsteuer und geleistete Arbeitsstunden '0' ein.
Steuerzeitraum entspricht nicht dem Gehaltszeitraum
Der Gehaltszeitraum (der Zeitraum, für den ein Arbeitnehmer Lohn erhält) kann vom Steuerzeitraum abweichen. Praktischerweise entspricht der Steuerzeitraum dem Gehaltszeitraum Ihrer Arbeitnehmer. Wenn der Gehaltszeitraum nicht dem Steuerzeitraum entspricht, müssen Sie pro Steuerzeitraum eine Steuererklärung für den Betrag einreichen, den Sie im Steuerzeitraum als Lohn ausbezahlt haben.
Steuerzeitraum ändern
Sie können den Steuerzeitraum erst ab dem 1. Januar 2024 ändern. Wenn Sie eine Änderung vornehmen wollen, verwenden Sie das Formular 'Wijziging aangiftetijdvak loonheffingen'. Sie können dieses Formular hier herunterladen (nur auf Niederländisch verfügbar). In diesem Formular können Sie angeben, welchen Steuerzeitraum (Monat oder 4 Wochen) Sie für 2024 verwenden wollen. Das Änderungsformular muss spätestens am 14. Dezember 2023 bei uns eingegangen sein. Wenn wir das Formular zu einem späteren Zeitpunkt erhalten, kann die Änderung erst am 1. Januar 2025 wirksam werden.