Privatnutzung eines Firmenwagens

Wenn Sie Ihrem Arbeitnehmer einen Personenwagen überlassen, den er auch für private Zwecke nutzen kann, betrachten wir den Vorteil der privaten Nutzung dieses Autos als Lohn des Arbeitnehmers. Sie müssen diesen Vorteil zum Lohn hinzurechnen. Die Hinzurechnung für die private Nutzung eines Autos, die Sie dem Arbeitnehmer überlassen (im Folgenden: Hinzurechnung für die private Nutzung des Autos), ist nicht in Geld genossener Lohn (Naturallohn). Sie zahlen alle Lohnsteuern auf die Hinzurechnung für die private Nutzung des Autos.

Die private Nutzung umfasst auch die Kilometer, die Ihr Arbeitnehmer aus privaten Gründen zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause einen Umweg fährt. Pendelkilometer behandeln wir wie geschäftliche Kilometer. Zum Pendeln gehören auch die Kilometer, die Ihr Arbeitnehmer im Laufe eines Arbeitstages zwischen dem Arbeitsplatz und seiner Wohnung zurücklegt, zum Beispiel die Kilometer, um zu Hause zu Mittag zu essen.

Überlassung

Sie haben Ihrem Arbeitnehmer auch in den folgenden Situationen ein Auto überlassen:

  • Sie haben mit Ihrem Arbeitnehmer vereinbart, ddass er das Auto nur für Geschäftsfahrten nutzen darf.
  • Der Auto ist nicht Ihr Eigentum, sondern Sie haben es für Ihren Arbeitnehmer gemietet oder geleast.
  • Sie haben sich bereit erklärt, die Gesamtkosten (einschließlich der Abschreibung) für das eigene Auto Ihres Arbeitnehmers zu erstatten. Wenn Ihr Arbeitnehmer mit seinem eigenen Auto fährt und Sie nur 0,21 € pro Kilometer (Betrag im Jahr 2023, im Jahr 2022: 0,19 €) für Dienstreisen erstatten, ist von einem von Ihnen überlassenen Auto keine Rede.
  • Sie erstatten alle Kosten für ein Auto, das Ihr Arbeitnehmer selbst gemietet oder geleast hat.

Wenn Ihr Arbeitnehmer Ihnen in den letzten 3 Fällen einen Betrag für die private Nutzung des Autos erstattet, handelt es sich immer noch immer um die Überlassung des Autos.

Hinweis!

Es kommt immer häufiger vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht nur ein Auto überlässt, sondern z. B. auch eine Mobilitätskarte. Der Arbeitnehmer kann dann wählen, welches Verkehrsmittel er für seine Reise benutzt. Nutzt der Arbeitnehmer für seine Geschäftsreisen öffentliche Verkehrsmittel, so hat dies keinen Einfluss auf die Höhe der Hinzurechnung für die private Nutzung des Autos.

Berechnung der Hinzurechnung für die private Nutzung des Autos

Sie berechnen die Hinzurechnung für die private Nutzung des Autos auf der Grundlage der Hinzurechnung für die private Nutzung des Autos. Die Hinzurechnung beträgt in der Regel mindestens 22 % der Grundlage für Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum am oder nach dem 1. Januar 2017 und mindestens 25 % für Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum vor dem 1. Januar 2017. Für Fahrzeuge, die älter als 15 Jahre sind, beträgt die Hinzurechnung 35 %. Sie addieren einen zeitanteiligen Anteil der privaten Nutzung zum Gehalt Ihres Arbeitnehmers pro Lohnperiode.

Grundlage ist der niederländische Listenpreis des Fahrzeugs einschließlich Mehrwertsteuer und Pkw- und Motorradsteuer (bpm). Die Grundlage umfasst auch Zubehör, das „ab Werk“ oder vom Händler oder Importeur vor dem Datum der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens eingebaut wurde.

Ab dem Zeitpunkt, an dem ein Auto älter als 15 Jahre ist, bildet der Wert im Wirtschaftsverkehr des Autos die Grundlage für die Hinzurechnung für die private Nutzung des Autos. Um diesen Wert zu ermitteln, können Auktionspreise einen Anhaltspunkt liefern. Sie können auch den Schätzwert des Fahrzeugs für Versicherungszwecke oder die aktuellen Kilometerstände und Leasingpreise heranziehen. Der Wert im Wirtschaftsverkehr kann höher sein als der ursprüngliche Neupreis des Fahrzeugs.

Haben Sie das Auto außerhalb der Niederlande gekauft? Dann bestimmen Sie die Grundlage ebenfalls aufgrund des niederländischen Listenpreises. Handelt es sich um ein Auto, das in den Niederlanden nicht erhältlich ist, dann berechnen Sie die Grundlage aufgrund des niederländischen Listenpreises eines vergleichbaren Autos. Bei Fragen zur Ermittlung des Listenpreises wenden Sie sich bitte an SteuerTelefon Ausland.

Der Prozentsatz der Hinzurechnung hängt unter anderem von der Höhe der CO2-Emissionen des Fahrzeugs ab. Welchen Prozentsatz Sie anwenden müssen, können Sie im „Handbuch Lohnsteuern“, Kapitel 23, nachlesen (nur auf Niederländisch).

Eigenbeitrag des Arbeitnehmers

Sie ziehen einen eventuellen Eigenbeitrag vom Nettolohn Ihres Arbeitnehmers von der Hinzurechnung für die private Nutzung des Autos ab. In einer Lohnperiode kann der Eigenbeitrag Ihres Arbeitnehmers die Hinzurechnung übersteigen. Dies darf in einer Lohnperiode zwar zu einem negativen Saldo führen, wenn die gesamte Hinzurechnung auf Kalenderjahrbasis keinen negativen Saldo ergibt. Stellt sich am Ende des Kalenderjahres heraus, dass Sie einen zu hohen Eigenbeitrag verrechnet haben, müssen Sie eine oder mehrere Korrekturen an den vorherigen Erklärungen vornehmen.

Keine Hinzurechnung bei höchstens 500 km private Nutzung

Sie können die Hinzurechnung für die private Nutzung des Autos entfallen lassen, wenn sich herausstellt, dass Ihr Arbeitnehmer pro Kalenderjahr höchstens 500 Kilometer mit einem überlassenen Auto privat fährt. Siehe „Handbuch Lohnsteuern“, Kapitel 23 (nur auf Niederländisch).

Javascript ist in Ihrem Webbrowser deaktiviert. Sie müssen Javascript aktivieren, um unsere Website aufrufen zu können.