Privatnutzung eines Firmenwagens

Wenn Sie Ihrem Arbeitnehmer einen Pkw zur Verfügung stellen, den er auch zu privaten Zwecken nutzen darf, stufen wir den finanziellen Vorteil, der durch die Privatnutzung dieses Wagens entsteht, als Lohn des Arbeitnehmers ein. Sie müssen diesen Vorteil als Lohn hinzurechnen. Die Hinzurechnung der Privatnutzung eines Wagens, den Sie dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen (im Folgenden: Privatnutzung eines Wagens), stellt einen nichtgeldlichen Lohn (Lohn in Natura) dar. Für die Hinzurechnung der Privatnutzung eines Wagens müssen Sie sämtliche Lohnabgaben berechnen.

Unter Privatnutzung verstehen wir auch Kilometer, die Ihr Arbeitnehmer aus privaten Erwägungen von oder zu seiner Arbeitsstelle zurücklegt. Kilometer, die im Verkehr zwischen Wohnort und Arbeitsstelle zurückgelegt werden, stufen wir als geschäftlich gefahrene Kilometer ein. Unter Verkehr zwischen Wohnort und Arbeitsplatz fallen auch die Kilometer, die Ihr Arbeitnehmer im Laufe eines Arbeitstages zwischen seinem Arbeitsplatz und seiner Wohnung zurücklegt, wenn er zum Beispiel zu Hause zu Mittag isst.

Zurverfügungstellung

Auch in den folgenden Fällen haben Sie Ihrem Arbeitnehmer einen Wagen zur Verfügung gestellt:

  • Sie haben mit Ihrem Arbeitnehmer vereinbart, dass er den Wagen ausschließlich zu beruflichen Zwecken nutzt.
  • Der Wagen ist nicht Ihr Eigentum, da Sie ihn für Ihren Arbeitnehmer gemietet oder geleast haben.
  • Sie haben vereinbart, die Gesamtkosten (einschließlich der Abschreibung) für den Privatwagen Ihres Arbeitnehmers zu erstatten. Wenn Ihr Arbeitnehmer mit seinem eigenen Wagen fährt und Sie ihm lediglich 0,19 € pro Kilometer für berufliche Fahrten erstatten, handelt es sich nicht um einen von Ihnen zur Verfügung gestellten Wagen.
  • Sie erstatten alle Kosten eines Wagens, den Ihr Arbeitnehmer selbst gemietet oder geleast hat.

Wenn Ihr Arbeitnehmer Ihnen in den letztgenannten 3 Fällen einen Betrag für die Privatnutzung des Wagens erstattet, handelt es sich dennoch um eine Zurverfügungstellung des Wagens.

Hinweis!

Es ist immer häufiger der Fall, dass Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nicht nur ein Auto zur Verfügung stellen, sondern auch beispielsweise eine Mobilitätskarte. Der Arbeitnehmer kann dann wählen, welches Beförderungsmittel er für seine Reise bzw. seine Fahrten nutzt. Nutzt der Arbeitnehmer öffentliche Verkehrsmittel für seine Geschäftsreisen, hat das keine Auswirkungen auf die Höhe des Mehrbetrags Privatnutzung Auto.

Hinzurechnung für Privatnutzung eines Wagens berechnen

Sie berechnen die Hinzurechnung für die Privatnutzung eines Wagens anhand der Grundlage für die Hinzurechnung für die Privatnutzung eines Wagens. In der Regel beträgt die Hinzurechnung mindestens 22% der Bemessungsgrundlage für Pkw mit Erstzulassung am oder nach dem 1. Januar 2017 und mindestens 25% für Pkw mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 2017. Der geldwerte Vorteil beträgt 35% für Fahrzeuge, die älter als 15 Jahre sind. Sie rechnen pro Gehaltszeitraum einen zeitproportionalen Teil der Privatnutzung zum Lohn Ihres Arbeitnehmers hinzu.

Die Grundlage entspricht dem niederländischen Katalogpreis des Wagens einschließlich Mehrwert- und Kraftfahrzeugsteuer. Die Grundlage beinhaltet ebenfalls sämtliches Zubehör, das 'ab Werk' oder vom Händler bzw. Importeur vor dem Zulassungsdatum des Kennzeichens angebracht wurde.

Ab dem Zeitpunkt, an dem ein Auto älter als 15 Jahre ist, bildet der Wirtschaftsverkehrswert des Autos die Grundlage für die Hinzurechnung zur privaten Nutzung des Autos. Für die Ermittlung dieses Wertes können Auktionspreise einen Anhaltspunkt liefern. Sie können auch den Schätzwert des Autos für die Versicherung oder den aktuellen Kilometerstand und die Leasingpreise betrachten. Der Wirtschaftsverkehrswert kann höher sein als der ursprüngliche Neupreis des Autos.

Haben Sie den Wagen außerhalb der Niederlande erworben? Dann ermitteln Sie die Grundlage ebenfalls anhand des niederländischen Katalogpreises. Wenn es sich um einen Wagen handelt, der in den Niederlanden nicht verfügbar ist, dann berechnen Sie Grundlage anhand des niederländischen Katalogpreises für einen vergleichbaren Wagen. Wenn Sie Fragen zur Ermittlung des Katalogpreises haben, wenden Sie sich an das Ausland-Telefonhotline des Finanzamts.

Der Hinzurechnungssatz hängt unter anderem von der Höhe des CO2-Ausstoßes des Wagens ab. Dies können Sie in Kapitel 23 des Lohnsteuerhandbuchs („Handboek Loonheffingen“, nur auf Niederländisch verfügbar) nachlesen, das Sie auf der Lohnsteuerseite Loonheffingen herunterladen können.

Selbstbeteiligung des Arbeitnehmers

Eine eventuelle Selbstbeteiligung aus dem Nettolohn Ihres Arbeitnehmers müssen Sie von der Hinzurechnung für die Privatnutzung eines Wagens abziehen. In einem Gehaltszeitraum kann es vorkommen, dass die Selbstbeteiligung Ihres Arbeitnehmers höher als die Hinzurechnung ist. Innerhalb eines Gehaltszeitraums darf ein negativer Saldo entstehen, solange die gesamte Hinzurechnung pro Kalenderjahr nicht zu einem negativen Saldo führt. Wenn sich am Ende des Kalenderjahres herausstellt, dass Sie eine zu hohe Selbstbeteiligung verrechnet haben, müssen Sie eine oder mehrere frühere Steuererklärungen korrigieren.

Keine Hinzurechnung bei maximal 500 km Privatnutzung

Sie können auf die Hinzurechnung für die Privatnutzung eines Wagens verzichten, wenn sich herausstellt, dass Ihr Arbeitnehmer einen zur Verfügung gestellten Wagen pro Kalenderjahr maximal 500 Kilometer privat nutzt. Dies können Sie in Kapitel 23 des Lohnsteuerhandbuchs („Handboek Loonheffingen“, nur auf Niederländisch verfügbar) nachlesen, das Sie auf der Lohnsteuerseite Loonheffingen herunterladen können.

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