Lohnbuchhaltung
Wenn Sie Lohnabgaben einbehalten, müssen Sie eine Lohnbuchhaltung anlegen und führen. Ferner müssen Sie unter anderem dafür sorgen, dass Ihre Arbeitnehmer Lohnabrechnungen und Jahresübersichten erhalten.
Informationen dazu finden Sie hier:
- Lohnbuchhaltung anlegen und führen
- Lohnabrechnung an Arbeitnehmer übermitteln
- Jahresübersicht an Arbeitnehmer übermitteln
- Ende der Einbehaltungspflicht