Jahresübersicht an Arbeitnehmer übermitteln

Sie müssen Ihrem Arbeitnehmer nach Ende des Kalenderjahres eine Jahresübersicht übergeben, auch wenn der Arbeitnehmer nicht danach fragt. Wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres ausscheidet, dürfen Sie die Jahresübersicht auch bereits früher ausfertigen.

Für die Jahresübersicht dürfen Sie ein eigenes Formular verwenden. Sie können auch eine Musterjahresübersicht herunterladen (nur auf Niederländisch verfügbar).

Die Jahresübersicht hat auf jeden Fall folgende Angaben zu enthalten:

  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • den Lohn im Sinne der Lohnsteuer/Einheitsversicherungen den der Arbeitnehmer erhalten hat im Jahr 2023 (Spalte 14 der Auszahlungsliste)
  • die Lohnsteuer/den Einheitsversicherungsbeitrag, die/den Sie einbehalten haben (Spalte 15 der Auszahlungsliste)
  • die Bürgerservicenummer
  • den Lohn im Sinne der Krankenversicherung (Spalte 12 der Auszahlungsliste)
  • die Krankenversicherungsbeiträge, die Sie vom Nettolohn des Arbeitnehmers einbehalten haben (Spalte 16 der Auszahlungsliste)
  • den Gesamtbetrag der Arbeitsermäßigung, die Sie verrechnet haben (Spalte 18 der Auszahlungsliste)
  • den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung
    Das ist der Anteil an der Krankenversicherung, der zu Ihren Lasten geht und den Sie uns bezahlen.
  • den Gesamtbetrag der Arbeitnehmerversicherungsbeiträge
    Das ist der Gesamtbetrag, den Sie für den Arbeitnehmer an Arbeitnehmerversicherungsbeiträgen bezahlen. Sie dürfen hier keine Beiträge für eine eventuelle private Versicherung eintragen. Auch WGA-Beiträge, die Sie eventuell bei Ihrem Arbeitnehmer geltend machen können, dürfen Sie hier nicht berücksichtigen. Wenn der Arbeitnehmer nicht im niederländischen Sozialversicherungssystem erfasst ist, brauchen Sie hier nichts eingeben.

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